Drogen in Königs Wusterhausen: Dealer soll Ecstasy an 13-Jährige verkauft haben

Drogen getarnt als Süßigkeiten. In Königs Wusterhausen soll ein Dealer seine Ware auf diese Art in die JVA geschickt und auch an Minderjährige verkauft haben.
Oliver Berg/dpa- Prozess in Königs Wusterhausen: Dealer wegen Verkäufen an Minderjährige verurteilt.
- Urteil: 2 Jahre und 10 Monate Haft ohne Bewährung nach langem Verhandlungstag.
- Zeuginnen berichteten Käufe mit 13 Jahren, darunter Ecstasy „Blue Punisher“ und Cannabis.
- Bei Durchsuchung fanden Ermittler Cannabis, Ecstasy, MDMA, LSD, Ketamin, 3MMC und Kokain.
- Angeklagter gestand Handel, bestritt Wissen über Alter – Richter schenkte Zeugen Glauben.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Richter Michael Uecker wird selten laut. Aber an diesem Freitagnachmittag (24. April 2026) wirkt er wütend. Er lehnt sich vor, runzelt die Stirn und wirft dem Angeklagten aus Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) eine „Rückwärtsverteidigung“ vor. Der 41-jährige Angeklagte verlässt kopfschüttelnd den Saal, um sich noch einmal mit seinem Verteidiger zu beraten.
Zuvor hatte eine 15-jährige Zeugin aus Königs Wusterhausen ausgesagt, 2024 Ecstasy-Tabletten mit der berüchtigten Prägung „Blue Punisher“ über einen älteren Freund erworben zu haben. Sie war damals 13 Jahre alt. Ihre Mutter ergänzt, dass sie an diesem Tag mit einer Überdosis ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Ihre Freundin sagt aus, auch selbst Cannabis und einmal Ecstasy beim Angeklagten gekauft zu haben. Als der Dealer fragte, wie alt sie sei, habe sie „15“ geantwortet, tatsächlich war sie damals 13 Jahre alt. Eine dritte 15-jährige Zeugin sagt aus, bei dem Angeklagten regelmäßig Cannabis gekauft zu haben, als sie 13 Jahre alt war. Getroffen habe man sich auf der Straße, in der Nähe des Fontaneplatzes.
Verschiedenste Drogen in Königs Wusterhausen verkauft
Der Angeklagte behauptet, dass er zwar an die Mutter der dritten Zeugin, aber nie an sie selbst Cannabis verkauft hätte. Sein Verteidiger nahm das zum Anlass, die These aufzustellen, die Zeugin sage falsch aus, um den Drogenkauf ihrer Mutter zu verschleiern. Das bezeichnet Richter Uecker als „Rückwärtsverteidigung“.
„Zeugen kommen in diesen Saal, die heute noch wie Kinder aussehen und aussagen, dass Sie ihnen vor zwei Jahren Drogen verkauft haben“, ruft er. „Jetzt sagen sie, dass sie ihre Eltern schützen. Das haben Sie nicht bei der Polizei gesagt und nicht, als wir ihre Namen verlesen haben.“ Zu Beginn der Verhandlung hatte der Richter Namen von minderjährigen Zeugen genannt und gefragt, ob der Angeklagte sie kenne.
Laut Anklageschrift wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung neben 580 Gramm Cannabis auch 74 Ecstasy-Pillen, 60 Gramm MDMA, 29 LSD-Trips, Ketamin, 3MMC und Kokain gefunden. Die Drogen soll der Angeklagte unter anderem an Minderjährige verkauft haben. Gefunden wurde zudem ein verbotenes Elektroschockgerät, also ein Taser.
Außerdem ist der 41-Jährige angeklagt, ein Paket mit Cannabis, getarnt als Müsliriegel, in die Justizvollzugsanstalt geschickt zu haben. Er behauptet, ein Freund habe ihn gebeten, es zu versenden, und ihm 50 Euro geboten. An seinen Namen könne er sich nicht erinnern. Das letzte der drei Verfahren wird daraufhin eingestellt, da Zweifel bestehen, ob der Angeklagte wusste, was in dem Paket war.
Die Verhandlung ist mit Verspätung um 10.15 Uhr gestartet, weil zunächst ein Verständigungsgespräch stattfand. Ob eine Bewährungsstrafe in Aussicht ist, falls der Angeklagte gesteht, will der Verteidiger wissen. Der Richter bejaht das, die Staatsanwältin verneint, will es aber nicht ausschließen.
Seit 2020 sei er arbeitslos, erzählt der Schweißer, wegen Epilepsie. „Das ging nicht mehr, wegen den Funken“, sagt er. Er konsumiere seit 2015 selbst Cannabis, zwei Gramm seien es täglich. Mit einer stationären Therapie als möglicher Bewährungsauflage erklärt er sich einverstanden.
Angeklagter aus KW ist selbst süchtig und arbeitslos
Geständig ist der Angeklagte – aber nicht vollumfänglich. Er gibt zu, die Drogen zum Verkauf erworben zu haben. Allerdings bestreitet er, dass er wissentlich an Minderjährige verkauft hat. Einen Ausweis habe er nicht verlangt. Neben den genannten Zeugen sagen noch zwei weitere Teenager aus. Ein 19-Jähriger sitzt derzeit selbst eine Strafe ab und wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Die Verhandlung dauert den ganzen Tag.
Auf Fragen antwortet der ehemalige Schweißer und Metallbauer leise, er wirkt besorgt. Richter Uecker wirft ihm nach einer langen Verhandlungspause vor, dass er nur gesteht, was er nicht abstreiten kann. Dann sagen die Zeugen aus.
Prozess in Königs Wusterhausen: Haftstrafe ohne Bewährung
In ihrem Plädoyer fordert die Staatsanwältin 3 Jahre und 6 Monate Haft. Für den Angeklagten spreche, dass er teils geständig war und sagt, dass er die Absicht hat, sein Leben zu ändern. Er ist vorbestraft, allerdings liegen die Verurteilungen Jahre zurück. „Aber bei der Abgabe an Kinder und Jugendliche ist die Grenze erreicht“, sagt die Staatsanwältin. „Er hat von A bis Z alles angeboten, außer Heroin.“
Der Verteidiger sagt, er habe den Tag über einen Menschen kennengelernt, der keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Ob er das war, musste heute festgestellt werden. Zum Schicksalsschlag der Epilepsie kamen Corona und außerdem der Suchtdruck. Er schlägt zwei Jahre und vier Monate vor und Therapie statt Haft.
Das Urteil fällt nach 17 Uhr. „Wir schenken den Zeugen Glauben“, sagt der Richter. „Die Aussagen waren dezidiert.“ 2 Jahre und 10 Monate ohne Bewährung halten Richter Uecker und seine Schöffen für tat- und schuldangemessen. Der Angeklagte wirkt schockiert. Innerhalb einer Woche kann gegen das Urteil Revision oder Berufung eingelegt werden.


