Kinderpornografie in Königs Wusterhausen: 500 Videos – milde Urteile für zwei Täter

In Königs Wusterhausen mussten sich zwei Männer wegen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften vor dem Amtsgericht verantworten. (Symbolfoto)
Sebastian Gollnow/dpa- Zwei Männer in Königs Wusterhausen wegen Kinderpornografie schuldig gesprochen.
- Angeklagter 1: 30 Bilder, 1 Video, Diagnose Hebephilie, 2 Jahre auf Bewährung, 500 € Geldauflage.
- Angeklagter 2: 900 Dateien, darunter 500 Videos, 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung.
- Beide Urteile wegen Reue, Geständnissen und stabiler sozialer Umfelder milde ausgefallen.
- Gesetzesänderung 2024: Mindeststrafen für Kinderpornografie auf 3 Monate gesenkt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nur dreieinhalb Stunden lagen zwischen den beiden Verhandlungen am Mittwoch (13. August) am Amtsgericht Königs Wusterhausen: Sowohl am Vormittag um 9.30 Uhr als auch am Nachmittag um 13 Uhr ging es um den Vorwurf der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften.
Der erste Angeklagte, ein Mann Mitte 50, nahm neben seinem Verteidiger auf der Anklagebank Platz. Er ließ sein Geständnis von seinem Verteidiger vortragen, darin gibt er zu, über einen Zeitraum von März 2020 bis Juli 2021 sich bewusst verbotene Aufnahmen aus dem Internet beschafft zu haben.
Die Ermittler hatten nach der Wohnungsdurchsuchung auf seinem Handy rund 30 Bilder und ein Video gefunden, die teilweise unbekleidete Kinder in missbräuchlichen Szenen zeigten, darunter mindestens ein Kind unter 14 Jahren. Auf seine Spur brachte ihn zunächst eine US-amerikanische Organisation, die ihre Informationen an das FBI weitergab. Von dort wurden die Funde an die Bundespolizei weitergeleitet.
Bereits vor einigen Jahren wurde bei dem Mann durch die Berliner Charité eine Hebephilie diagnostiziert, eine sexuelle Neigung zu pubertierenden Kindern. Daraufhin begab er sich in eine privat finanzierte Therapie, die über einen längeren Zeitraum andauerte. Die im Prozess verhandelten Dateien stammten jedoch aus der Zeit vor Beginn der Behandlung. Seine letzte Therapiesitzung fand im Jahr 2022 statt.
Kinderpornografie auf dem Handy: mildes Urteil für Täter
Nach eigenen Angaben pflegt er heute ein gutes Verhältnis zu seinen Söhnen und steht auch wieder in regelmäßigem Kontakt zu seiner übrigen Familie. Beruflich ist er seit Jahren fest bei einer Reinigungsfirma angestellt. Diese Stabilität, verbunden mit seiner Therapie und seinem Geständnis, wertete das Gericht als mildernde Umstände.
Der Staatsanwalt forderte vier Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 4000 Euro für eine gemeinnützige Organisation. Die Verteidigung plädierte hingegen auf ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Am Ende entschied das Gericht: zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Bewährungsauflage von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.
Mehr als 900 Dateien beim zweiten Angeklagten gefunden
Auch der zweite Angeklagte, ebenfalls Mitte 50, gestand die Vorwürfe direkt zu Beginn der Verhandlung am Nachmittag. Auf seinen Geräten fanden Ermittler über 900 Dateien, davon fast 500 Videos. Alle waren innerhalb von nur 19 Tagen zwischen Juni und Juli 2021 heruntergeladen worden. Dies sei laut Angeklagtem jedoch nur aus Versehen passiert.
Der Mann erklärte, er habe im Internet nach sexuellen Kontakten gesucht und sei dabei „in die Dunstwolke“ geraten, sowie in Chatgruppen, in die er unfreiwillig aufgenommen worden sei. Er habe hauptsächlich versucht, nach jungen Männern zu suchen. Wegen mangelnder technischer Kenntnisse habe er aber weder austreten noch die Inhalte löschen können. Auch melden wollte er diese nicht, da er befürchtete, sich selber straffällig zu machen. Erst als die Polizei vor seiner Tür stand, erkannte er, wie ernst die Lage tatsächlich war.
Über viele Jahre hatte der Angeklagte beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun gehabt und betonte, nie pädophile Neigungen gehabt zu haben. Staatsanwalt und Gericht sahen jedoch Zweifel an seiner Darstellung: Schon ein Jahr zuvor hatte er Suchbegriffe wie „child“ (zu Deutsch: Kind) verwendet und die große Menge der Dateien spreche gegen einen Zufall oder ein Versehen.
Für den Angeklagten hatte die Anzeige schwerwiegende Folgen: Er verlor seinen Job als Pädagoge und damit auch die dazugehörige Wohnung, war zeitweise sogar obdachlos. Diese Zeit habe ihn, wie er selbst sagt, „in ein Loch geworfen“. Inzwischen hat ihn sein soziales Umfeld wieder aufgefangen. Er verfügt heute über eine eigene Wohnung und eine neue Arbeitsstelle. Er beschreibt sich selbst als jemanden, der „einen sozialen Drang hat, Menschen zu helfen“.
Erneut mildes Urteil am Amtsgericht Königs Wusterhausen
Im Prozess forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Auch der Verteidiger sprach sich für eine Strafe unter zwei Jahren aus, da seiner Einschätzung nach „keine Pädophilie vorliegt, sondern lediglich die Suche nach Kontakten“.
Das Urteil lautete schließlich: ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Strafmildernd wertete das Gericht die fehlenden Vorstrafen des Angeklagten sowie die positive Unterstützung durch sein soziales Umfeld.
Gesetzesänderung: Besitz von Kinderpornografie
Seit Juli 2021 war der Besitz oder die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte als Verbrechen, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis, eingestuft. Das hieß: Unter einem Jahr durfte kein Urteil ausfallen. Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren konnten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden.
Mitte 2024 änderte der Gesetzgeber den Kurs: Die Mindeststrafe wurde gesenkt, seither sind auch Strafen ab drei Monaten möglich. Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren können weiterhin zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht eine günstige Sozialprognose stellt, also erwartet, dass der Verurteilte nicht erneut straffällig wird. Genau unter dieser neuen Rechtslage wurden die beiden Verfahren am Amtsgericht verhandelt: Geständnisse, Reue und ein stabiles soziales Umfeld führten dazu, dass die Männer zwar verurteilt wurden, ihre Strafen aber nicht im Gefängnis verbüßen müssen.


