Missbrauch in Königs Wusterhausen: Vater missbraucht Tochter und dreht Kinderpornos

Laut Anklageschrift soll ein Mann seine damals 9-jährige Tochter missbraucht und die Tat gefilmt haben.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa- Mann (52) missbrauchte 9-jährige Tochter, filmte Tat, gestand vor Gericht.
- Missbrauch 2018/2020, Video und Fotos erstellt, Drogenkonsum angegeben.
- Gericht verurteilt ihn zu 3 Jahren, 2 Monaten Haft, Tat als abscheulich bezeichnet.
- Mögliche weitere 7 Missbrauchsfälle in Prüfung, Zuständigkeit unklar.
- Tochter (16) weiß von Taten, Verhältnis laut Angeklagtem weiterhin gut.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein Klirren tönt durch den größten Saal im Amtsgericht Königs Wusterhausen, als die Justizbeamten dem Angeklagten seine Handschellen abnehmen. Der 52-Jährige wurde direkt aus der U-Haft ins Gericht gebracht. Er wirkt ruhig und schaut Richter und Staatsanwältin direkt an, wenn er spricht.
Laut Anklageschrift soll der Mann seine damals 9-jährige leibliche Tochter missbraucht und die Tat gefilmt haben. Er soll demnach „sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren durchgeführt und Kinderpornos hergestellt“ haben. Der Angeklagte war zum Tatzeitraum als Elektriker am BER tätig.
Ein Video zeigt ihn mit seinem Kind am 29. Mai 2018 in seinem Bungalow in Bestensee. Dabei missbraucht er sie 17 Minuten lang aus den verschiedensten Positionen heraus. Die Öffentlichkeit wird beim Abspielen des Videos ausgeschlossen. Eine zweite Tat ist angeklagt, dabei soll er seine Tochter im Jahr 2020 in der gemeinsamen Wohnung in Königs Wusterhausen missbraucht und Fotos ihrer Genitalien gemacht haben.
Amtsgericht Königs Wusterhausen: Angeklagter gesteht
Der Angeklagte spricht mit fester Stimme, drückt sich klar aus und gesteht seine Tat gleich zu Beginn der Verhandlung – mit einer Einschränkung. Er sei nicht mit seinem Penis eingedrungen. „Ich schäme mich zutiefst dafür, was ich getan habe“, sagt der Mann und senkt dabei den Kopf. Er habe seine Tochter innerhalb von zwei Jahren dreimal missbraucht und in diesem Zeitraum viele Drogen konsumiert. Die Fotos seien aus einem weiteren Video entstanden. Die Aufnahmen habe er selber behalten und sich „zur Erregung“ noch einmal angesehen, erklärt er auf eine Nachfrage der Staatsanwältin.
„Sie hat mir sehr vertraut. Wir haben viel gekuschelt und waren auch oft nackt“, sagt er. Seine inzwischen 16-jährige Tochter wisse nun zwar, was er getan hat, aber das Verhältnis sei gut. Sie hätten darüber gesprochen. „Soviel ich weiß, ist sie sehr traurig, dass ihr Papa im Gefängnis sitzt“, sagt der Angeklagte. Auf die Frage hin, ob seine Ehefrau von dem Missbrauch gewusst habe, antwortet er, dass sie ihn damals schlafend im Bungalow in Bestensee aufgefunden habe.
„Der Laptop stand noch da“, sagt der Angeklagte. Sie sei über die Bilder bestürzt gewesen, habe geweint. Er habe ihr versichert, dass er die Aufnahmen löscht und weg von den Drogen kommt. „Damit war sie dann fein?“, fragt die Staatsanwältin. Er bejaht. Wie es dann zu der Trennung kam, erklärt der Angeklagte so: „Wir haben uns auseinandergelebt“, sagt er. „Meine Tochter ist jede Ferien zu mir gekommen“. Ungläubig fragt die Staatsanwältin, ob sie alleine kam und die Mutter das erlaubt habe. „Ja“, antwortet der Angeklagte.
Missbrauch in KW: Mindestens sieben, statt zwei Fälle?
Der Prozess nimmt eine unerwartete Wendung als der Richter das Fax eines Sachverständigen zu den Fotos vorliest: Aufgrund der unterschiedlichen Orte, Situationen und dem wechselnden Alter der Geschädigten seien es 18 potenzielle Taten, sieben davon mit sexuellem Missbrauch. Richter und Schöffen ziehen sich zur Beratung zurück. Der Angeklagte starrt auf das Fax, das vor ihm liegt, schüttelt den Kopf und reibt sich die Stirn.
Der Richter erklärt, das müsse überprüft werden. Falls sieben Fälle zu verhandeln seien, sei für die Bewertung nicht mehr das Amtsgericht Königs Wusterhausen zuständig, wegen der Schwere des Straftatbestandes. Deshalb werde im Weiteren lediglich über den Tag im Jahr 2018 verhandelt, an dem das Video entstanden ist.
Für die Schlussplädoyers von Staatsanwältin und Verteidiger, sowie die letzten Worte des Angeklagten schließt der Richter die Öffentlichkeit erneut aus. Er verurteilt den Angeklagten zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Die Tat bezeichnet er in der Urteilsbegründung als „furchtbar, abscheulich und lebenszerstörend – auf ewig“.
Der Richter spricht davon, dass er sich seit über 20 Jahren mit solchen Fällen befasst, das Video hat ihn offenbar trotzdem schockiert. „Man sieht, wie Sie ihre Tochter aus den verschiedensten Positionen heraus ganz ekelhaft missbrauchen“, sagt er. Man sehe man zwar nicht exakt das Eindringen mit dem Glied. Doch „die Bewegungen in den unterschiedlichen Stellungen sprechen dafür, dass der Penis eingedrungen ist“, sagt er. „Wir können es aber nicht mit Sicherheit feststellen.“ Das sei der einzige Punkt gewesen, der streitig war.
Die Freiheitsstrafe sei trotz Geständnis und keinen Vorstrafen nicht im unteren Bereich oder zur Bewährung auszusetzen. Gegen ihn spreche die Länge des Videos, die verschiedenen Teilakte und dass seine Tochter die Altersgrenze von 14 Jahren damals deutlich unterschritt. „Das ist selbstverständlich, dafür müssen Sie büßen“, sagt der Richter und bezeichnet die Tat noch einmal als abscheulich. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn binnen einer Woche keine Berufung eingelegt wird.
Aktualisierung (4. September 2025): Der Mann wurde in einem späteren Verfahren am Amtsgericht Königs Wusterhausen zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht hat die Strafe aufgrund der weiteren Fotos und Taten erhöht, wie Richter Lehmann mitteilte.

