Deutschlandticket: Was Schüler und ihre Eltern in Ostprignitz-Ruppin beachten müssen

Kinder stürmen nach Schulende in einen Bus. Der Schülerverkehr bleibt in Ostprignitz-Ruppin kostenfrei. Bei der Beantragung der Tickets gibt es aber einiges zu beachten.
Andreas Arnold/dpaDer Schülerfahrausweis ist im Landkreis Ostprignitz-Ruppin auch 2024 kostenfrei zu haben – doch nicht längst alle Kinder und Jugendlichen machen von dem Angebot Gebrauch. Die Frist für die Antragstellung läuft bald ab. Das ist zu beachten.
„Bis jetzt wurden 7465 Anträge gestellt“, teilte Kreissprecher Alexander von Uleniecki am 10. Juli mit. Das seien zwar rund 900 mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres, „aber es fehlen immer noch einige Anträge“. Der 31. Mai war entsprechend der „Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin“ der Stichtag für die Beantragung des kostenfreien Schülerfahrausweises für das Schuljahr 2024/25.
Fahrausweis für Schüler – so ist das Verfahren
Nur die rechtzeitige Antragstellung bis zum genannten Stichtag sicherte den Anspruch auf eine Ausstellung des Fahrausweises bis zum gesetzlichen Beginn des Schuljahres am 1. August 2024. Der Schülerfahrausweis für das laufende Schuljahr ist bis zum 31. Juli 2024 gültig.
9325 Schüler und Schülerinnen sind im Besitz eines solchen Fahrausweises. Nur die Kinder und Jugendlichen, deren Antrag für das Schuljahr 2024/2025 bewilligt wurde, können den Schülerfahrausweis ab 1. August 2024, also während der gesamten Ferienzeit, nutzen. Der Schülerfahrausweis ist für Anspruchsberechtigte, die in Ostprignitz-Ruppin ihre Wohnung haben, kostenfrei und kann auch weiterhin deutschlandweit für beliebig viele Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Der Schülerfahrausweis ist damit zugleich Deutschlandticket.
Das gilt beim elektronischen Fahrausweis
Anträge für den Schülerfahrausweis können unter anderem auf den entsprechenden Webseiten des Landkreises sowie der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH (ORP) heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen. Die vollständig ausgefüllten Anträge sind beim Amt für Bildung, Schülerbeförderung, Virchowstraße 14-16 in 16816 Neuruppin einzureichen. Wird die Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr beantragt, so ist der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Beförderung zu stellen.
Alexander von Uleniecki betont: Auch wenn Schüler und Schülerinnen bereits über einen elektronischen Fahrausweis (Chipkarte) verfügen, „der mehrere Jahre gültig ist“, ist für jedes Schuljahr eine erneute Antragstellung erforderlich. Der vorhandene Fahrausweis wird nach Bewilligung durch das Amt für Bildung elektronisch verlängert. Eine neue Chipkarte wird nicht ausgestellt.
Fragen gehen per E-Mail an schuelerbefoerderung@opr.de. Während der Sprechzeiten stehen Mitarbeiterinnen vom Amt für Bildung für Auskünfte unter 03391 6884019 oder 4020) zur Verfügung.
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