Impfpflicht?
: Seit 2016 keine Masern mehr im Havelland

Impfpflicht: Landtag beauftragt Landesregierung mit der Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen.
Von
Manuela Bohm
Havelland/Potsdam
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Das Gesundheitsamt Havelland hält zahlreiche Informationen zu Impfungen und auch Impfstoffen vor.

Manuela Bohm

Seit 2016 wurden im Landkreis Havelland keine Fälle von Masernerkrankungen mehr bekannt. Jedoch registrierte das Robert–Koch–Institut (RKI) in 2017 acht Fälle im Land Brandenburg, 2018 waren es bereits 12. Dabei hat die Welt–Gesundheitsorganisation (WHO) zum Ziel erklärt, die Krankheit weltweit auszurotten.

„Die Risiken, die von einer Masern–Infektion ausgehen, sind nicht harmlos“, weist Dr. Anna Müller, Amtsärztin im Landkreis Havelland, hin. Insbesondere Abwehr geschwächte Menschen tragen ein größeres Risiko, einen schwereren Verlauf mit gegebenenfalls ernst zu nehmenden Folgen zu erleiden, so Müller weiter. „Mittelohrentzündungen, Atemwegs– oder Lungenentzündungen [können auftreten]. Eine besonders gefürchtete Komplikation der Masern–Erkrankung ist die Gehirnentzündung“, heißt es auf www.infektionsschutz.de. „Geistige Behinderungen oder beispielsweise Hörschäden können von einer Masernerkrankung zurückbleiben“, so Müller. Gesundheitsstaatssekretär Andreas Büttner (Die Linke) wird in einem dpa–Beitrag auf www.moz.de mit den Worten zitiert, dass der Schutz von Babys, Schwangeren und Menschen, die nicht geimpft werden könnten, vor den Rechten von Menschen stehe, die eine Impfung ablehnten.

Erst seit den 1960er Jahren ist eine Impfung gegen diese Viruserkrankung möglich, die vor allem Kinder befällt. Eine Grafik, veröffentlicht durch das RKI, verdeutlicht, dass Kinder unter einem Jahr wesentlich häufiger infiziert werden als beispielsweise Kinder zwischen fünf und neun Jahren.

Eine erste Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat empfohlen, eine zweite Impfung vor Vollendung des zweiten Lebensjahres. Ein 100–prozentiger Schutz vor einer Erkrankung ist nicht gegeben. So sind, im Havelland erst ein Mal, Fälle registriert, bei denen sich zweifachgeimpfte Erwachsene mit dem Virus ansteckten. Allerdings kann ein vollständig geimpftes Kind die Erkrankung nicht „mitbringen“, ist es in einer Einrichtung betreut, in der Masern ausgebrochen sind. „Obwohl davon ausgegangen werden kann, dass nach einer Masern–Erkrankung ein vollständiger lebenslanger Schutz vor einer erneuten Erkrankung gegeben ist, sollte dennoch das sehr große Risiko einer Erkrankung mit fatalem Krankheitsverlauf nicht in Kauf genommen werden“, sagt Dr. Müller.

Kommt die Impfpflicht im Land Brandenburg, können Eltern sicher immer noch selbst entscheiden, ob sie ihr Kind impfen lassen. Wo aber Kinder ungeimpft bleiben, dürften Eltern die Betreuung in Eigenregie regeln müssen. „Welche Funktion und welche Entscheidungsspielräume gegeben sein werden, wird die Masern–Impfpflicht eingeführt, ist noch nicht zu sagen“, erklärt die Amtsärztin.