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: Bauherren in Angermünde im Konflikt zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz

Eine strenge Gestaltungssatzung schränkt Bauherren im historischen Stadtkern von Angermünde mächtig ein. Jetzt wollen die Abgeordneten Änderungen schaffen. Doch lässt der Denkmalschutz das zu?
Von
Daniela Windolff
Angermünde
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  • Gerettetes Denkmal: Das Scharfrichterhaus in Angermünde gehört zu den ältesten Gebäuden der Stadt und wurde 2009 denkmalgerecht saniert. Die Gestaltungssatzung legt detailliert fest, welche Formen, Farben und Materialien verwendet werden dürfen. Solaranlagen auf dem Dach sind nicht erlaubt.

    Gerettetes Denkmal: Das Scharfrichterhaus in Angermünde gehört zu den ältesten Gebäuden der Stadt und wurde 2009 denkmalgerecht saniert. Die Gestaltungssatzung legt detailliert fest, welche Formen, Farben und Materialien verwendet werden dürfen. Solaranlagen auf dem Dach sind nicht erlaubt.

    Daniela Windolff
  • Das denkmalgeschützte schulgebäude in der Kirchgasse wird derzeit von der Freien Schule saniert und hat auch eine Photovoltaikanlage. Dafür gab es eine Ausnahmegenehmigung auf dem hinteren Gebäudeteil, der nicht von der Straße einsehbar ist.

    Das denkmalgeschützte schulgebäude in der Kirchgasse wird derzeit von der Freien Schule saniert und hat auch eine Photovoltaikanlage. Dafür gab es eine Ausnahmegenehmigung auf dem hinteren Gebäudeteil, der nicht von der Straße einsehbar ist.

    Daniela Windolff
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