MOZ+MOZ+Heizen in Lebus
: Was der neue Wärmeplanungs-Vertrag für die Gemeinden bedeutet

Die interkommunale Wärmeplanung im Amt Lebus nimmt Fahrt auf: Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag legt fest, wie die Gemeinden gemeinsam bis 2028 die gesetzliche Pflicht erfüllen sollen.
Von
Katja Gehring
Lebus
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Kommunen suchen nach Energie-Einsparpotenzialen: ARCHIV - 07.03.2019, Niedersachsen, Hannover: ILLUSTRATION - Eine Frau dreht am Thermostat einer Heizung. (zu dpa: «Wärmeplanung: Kommunen bekommen Geld vom Land») Foto: Hauke-Christian Dittrich/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ohne Öl und Gas heizen: Alle Gemeinden sind bis 2028 zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Für den Amtsbereich Lebus wurde dazu jetzt ein Vertrag geschlossen.

Hauke-Christian Dittrich/dpa