Wahl 2024 in MOL: Wahlzettel, Abgabe der Stimmen, Auszählung – das muss man wissen

Martin Reiche war bei der Kommunal- und Europawahl im Juni zum ersten Mal als Kreiswahlleiter in Märkisch-Oderland im Einsatz.
Ulf Grieger- Vorbereitungen zur Landtagswahl in Brandenburg, MOL fast abgeschlossen.
- Wahlberechtigt ab 16 Jahren; 133.884 Wahlberechtigte in Wahlkreisen 32-34.
- Zwei Stimmen: Erststimme für Person, Zweitstimme für Partei.
- 192 Urnenwahllokale, 39 Briefwahllokale, Briefwahlunterlagen müssen bis 18 Uhr am Wahltag eingehen.
- Auszählungen öffentlich ab 18 Uhr, Fotografieren und Filmen meist nicht erlaubt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Seine Premiere als Kreiswahlleiter bei der Kommunal- und Europawahl schätzt Martin Reiche selbst als gelungen ein. „Aber mir standen auch erfahrene Kollegen zur Seite“, betont er. Mit Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahlen durch das Kreiswahlbüro zeigt Reiche sich zufrieden. „Sodass kein grundsätzlicher Verbesserungsbedarf besteht.“
Drei Wahlkreise – 32 (Petershagen/Eggersdorf, Rüdersdorf und Strausberg), 33 (Altlandsberg, Bad Freienwalde, Fredersdorf-Vogelsdorf, Wriezen, sowie die Ämter Barnim-Oderbruch und Falkenberg-Höhe), 34 (Letschin, Müncheberg, Seelow sowie die Ämter Golzow, Lebus, Märkische Schweiz und Seelow-Land) – fallen in die Verantwortung des MOL-Wahlleiters. Die Gemeinden Hoppegarten und Neuenhagen bei Berlin gehören zusammen mit Erkner, Schöneiche und Woltersdorf zum Wahlkreis 31 und damit in die Zuständigkeit des Landkreises Oder-Spree.
Stimmzettel ist kleiner als zur Kommunalwahl
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat; seit mindestens einem Monat den ständigen Wohnsitz im Land hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat sowie nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen ist. In den Wahlkreisen 32, 33 und 34 sind das insgesamt 133.884 Menschen, davon 6712 Erstwähler (Wahlkreis 31: 31.140 Wahlberechtigte).
Sie alle können zwei Stimmen abgeben: die Erststimme für eine Person, die Zweitstimme für eine Partei. Für beide Stimmen zur Wahl stehen SPD, CDU, AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, BVB/Freie Wähler und FDP. Sie schicken je Wahlkreis einen Direktkandidaten ins Rennen. Der jüngste wurde 1990 geboren und tritt im Wahlkreis 32 für die AfD an, der älteste kam 1954 zur Welt und kandidiert für die SPD im Wahlkreis 33. Um die Zweitstimme kämpfen in den drei Wahlkreisen – wie überall im Land Brandenburg – BSW, Tierschutzpartei, Plus, III. Weg, DKP, DLW und WU. Der Stimmzettel ist 40 Zentimeter lang und 21 Zentimeter breit. „Im Vergleich zur Wahl im Juni also verhältnismäßig klein“, findet Martin Reiche. Damals mussten die Wähler mit dem A1-Format zurechtkommen.
Umschläge mit Briefwahl-Stimmen werden um 18 Uhr geöffnet
Insgesamt werden 192 Urnenwahllokale eingerichtet, von denen 149 barrierefrei sind. Hinzu kommen 39 Briefwahllokale, in denen am Sonntag gegen 15 Uhr werden die Briefwahlvorstände zur Vorbehandlung der Wahlbriefe zusammentreten. Dabei werden die äußeren Umschläge geöffnet, in dem sich der Wahlschein und ein weiterer Umschlag mit dem Stimmzettel befindet. Dieser kommt, die Wahlscheine korrekt ausgefüllt, geschlossen zurück in die Urne. Die wird dann auch erst um 18 Uhr geöffnet, um mit der Auszählung der Briefwahlstimmen – zeitgleich mit den Urnenwahlstimmen – zu beginnen.
Unter normalen Umständen könne der Briefwahlantrag bis Freitag, 20. September, 18 Uhr bei der Wahlbehörde gestellt werden, in der die wahlberechtigte Person gemeldet ist. „Solange wird an diesem Tag jemand vor Ort sein“, verspricht Reiche. Aus den Wahlbüros in den Amtsverwaltungen heißt es zusätzlich: Bei nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokales nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, könne der Antrag noch bis 15 Uhr am Wahltag (22.09.2024) gestellt werden. Wichtig sei laut Kreiswahlleiter, dass die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag, den 22. September bis spätestens 18 Uhr bei der entsprechenden Wahlbehörde eingehen müssen. „Hierfür ist die wählende Person selbst verantwortlich“, so der Kreiswahlleiter.
Auszählungen sind öffentlich
Auf die Frage, wie viele Menschen sich wohl für eine Briefwahl entscheiden werden, antwortet Reiche: „Prognosen sind eher schwierig“. Bei einigen Wahlbehörden lägen bereits jetzt mehr Anträge auf Erteilung eines Wahlscheins vor als zur EU- und Kommunalwahl im Juni 2024. „Ich denke, dass von den Wählenden zirka 30 bis 35 Prozent per Brief wählen werden.“ Ähnliche Angaben kamen auf Nachfrage aus den Ämtern Lebus, Seelow-Land und Golzow sowie aus der Stadt Seelow.
Während der Gang in die Wahlkabine allein zu erfolgen hat, seien die Auszählungen ab 18 Uhr öffentlich, wie Martin Reiche erklärt. „Jeder kann gucken kommen.“ Allerdings sollte der Wahlvorstand nicht bei seiner Arbeit behindert werden. Wenn der Platz nicht ausreiche, bittet er die Bürger auf die Flure auszuweichen. Die Türen würden dann natürlich offenbleiben. Das Fotografieren und Filmen sei zunächst nicht gestattet. Über Ausnahmen könnte auf Anfrage direkt vor Ort entschieden werden.



