AfD Brandenburg
: Fälle von Vetternwirtschaft und Anstellung von Verwandten

HintergrundIn Brandenburg steht der Vorwurf der Vetternwirtschaft in der AfD im Raum: Im Barnim und Cottbus sollen Verwandte von Parteikollegen angestellt worden sein. Greift die Parteiführung jetzt durch?
Von
Jakob Kerry
Potsdam
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AfD -Landesverband Brandenburg: ARCHIV - 19.07.2024, Brandenburg, Werder (Havel): Teilnehmer sitzen in der Auftaktveranstaltung der AfD in Brandenburg zur Landtagswahl vor dem Parteilogo. (zu dpa: «AfD Brandenburg nimmt Klage gegen Verfassungsschutz zurück») Foto: Britta Pedersen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In ganz Deutschland werden Fälle von Vetternwirtschaft in der AfD bekannt. Auch in Brandenburg gibt es Beispiele. Manche Karrieren werfen die Frage auf, ob es Vorteile durch Verwandtschaften gab.

Britta Pedersen/dpa
  • Vorwürfe der Vetternwirtschaft in der AfD, auch in Brandenburg.
  • Berndt verteidigt Anstellungen von Vertrauten; nennt Kritik „Kampagne“.
  • Fall Barnim: Tochter eines AfD-Gemeindevertreters arbeitete bei Steffen John.
  • Weitere Fälle: Anstellung im Bundestag bei Ruben Rupp; Büro von Mary Khan.
  • AfD verweist auf Gesetz; keine internen Prüfungen, Parteitag am 14./15. März.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Hans-Christoph Berndt saß mit verschränkten Händen im Erdgeschoss des Potsdamer Landtages. In dem hell ausgeleuchteten Raum stellte sich der AfD-Fraktionsvorsitzende am Dienstag (17. Februar) den Fragen der Journalisten. Wiederholt kamen Fragen zu einem Thema, das die AfD derzeit bundesweit in Erklärungsnot bringt: Vetternwirtschaft.

Belegt ist bislang, dass im Landesverband Sachsen-Anhalt AfD-Politiker Verwandte von Fraktionskollegen bei sich angestellt haben. Diese Quereinstellungen von Verwandten reichen bei der AfD von den Landtagsfraktionen bis in den Bundestag.

In Brandenburg versuchte derweil Hans-Christoph Berndt, die Vorwürfe der Vetternwirtschaft seiner Kollegen zu rechtfertigen. Er meint, dass die AfD in einem höheren Maße als andere Parteien darauf angewiesen sei, persönliche Vertraute und Verwandte zu beschäftigen.

AfD-Brandenburg: Vom Barnim in den Landtag in den Bundestag

Die Anstellung von Verwandten von Parteifreunden reicht bis in die kommunale Ebene. Doch ab wann ist eine solche Anstellung eigentlich problematisch? Ab wann liegt ein möglicher Interessenkonflikt vor?

Ein Fall im Barnim wirft Fragen nach möglichen Interessenkonflikten auf. Hier hat die Tochter eines AfD-Gemeindevertreters aus dem Kreis einen Job gefunden. Sie hat jahrelang als persönliche Referentin des AfD-Landtagsabgeordneten Steffen John gearbeitet. Das belegen E-Mails, die diesem Medienhaus vorliegen. Ihr Vater sitzt zusammen mit Steffen John in der Gemeindevertretung.

Karriereweg: Panketal, Potsdam, Berlin

Als sie bei dem Landtagsabgeordneten zu arbeiten begann, war sie Anfang 20. Ob es im Bewerbungsprozess eine Bevorzugung gab, wollte der Landtagsabgeordnete auf Anfrage nicht beantworten. Ihrer Karriere hat die langjährige Anstellung bei dem Parteikollegen ihres Vaters keinen Dämpfer verpasst. Ganz im Gegenteil.

Mittlerweile hat sie vom Landtag in Potsdam in den Bundestag nach Berlin gewechselt. Recherchen dieser Redaktion zufolge war sie bis vor Kurzem noch bei dem AfD-Bundestagsabgeordneten Ruben Rupp angestellt. Dieser ist digitalpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und stellvertretender Vorsitzender der Partei in Baden-Württemberg. Auf die Frage, wie es zu ihrer Anstellung gekommen sei und ob sie in der Vergangenheit von ihrem Verwandtschaftsverhältnis zu ihrem Vater profitiert habe, wollte sie sich gegenüber unserer Redaktion nicht äußern.

Interne Kritik in der AfD-Brandenburg

Fälle wie diese sorgen auch in den eigenen Reihen für Unmut. Ein AfD-Politiker aus Brandenburg, der nicht genannt werden möchte, sagt zu den Fällen von Vetternwirtschaft in seiner Partei: „Wegen solcher Vorfälle verlieren andere AfD-Politiker im Lokalbereich ihre Wahlen, denn eine solche Vetternwirtschaft schadet unserem Image auch hier vor Ort.“

Das Thema könnte auch beim anstehenden AfD-Landesparteitag für Diskussionen sorgen. Dieser findet am 14. und 15. März in Prenzlau statt. Die Pressestelle der Partei ließ die Frage unbeantwortet, ob man sich am Parteitag mit dem Thema befassen werde.

Es gibt allerdings noch einen prominenteren Fall der Beschäftigung von Verwandten in der AfD-Brandenburg. Die Frau des Generation Deutschland-Vorsitzenden und Landtagsabgeordneten Jean-Pascal Hohm arbeitet im Büro der Europaabgeordneten Mary Khan. Diese ist gleichzeitig die Frau von Dennis Hohloch. Khan und Hohm teilen sich darüber hinaus ein gemeinsames Bürgerbüro in Cottbus.

Wer prüft Anstellungen im Landtag in Potsdam?

Bei der vergangenen Pressekonferenz sagte Hans-Christoph Berndt, dass es keine Überkreuzanstellungen von Verwandten in der AfD-Fraktion gäbe und man dies geprüft habe. Widersprechen die bekannten Fälle dieser Darstellung?

Organigramm AfD

Die folgenden Abbildungen zeigen die verschiedenen Ebenen der AfD-Akteure: von der lokalen über die Landtags- bis hin zur Bundestags- und Europaparlamentsebene. Die unterbrochenen Pfeile zeigen eine Anstellung aus der Vergangenheit, jene die durchlaufen, welche die noch aktiv sind.

Katrin Janetzko

Nein, denn die Anstellung von Johns Mitarbeiterin liegt in der Vergangenheit, sie ist mittlerweile nicht mehr bei ihm beschäftigt. Außerdem besteht die Verwandtschaft nur im Lokalen und nicht mit einem Kollegen im Landtag. Und bei der Anstellung von Hohms Frau handelt es sich um eine Beschäftigung bei einer Europaabgeordneten. Demnach keine Angelegenheit der Brandenburger AfD-Fraktion.

Zur Erklärung: Nicht alle Mitarbeitenden der AfD im Landtag sind automatisch bei der Fraktion angestellt. Jeder Abgeordnete erhält ein Budget aus den Landtagsmitteln, um Mitarbeitende zu beschäftigen.

Die vorgenommenen Einstellungen werden auch nicht erneut von der Fraktion geprüft. Dazu erklärt die Pressestelle der AfD-Fraktion: „Die Anstellungen der Mitarbeiter der Abgeordneten sind keine Angelegenheit der Fraktion.“ Und auch die Landtagsverwaltung übernimmt keine Prüfung von persönlichen Mitarbeitenden der Abgeordneten.

„Im Rahmen der Mittelzuweisungen entscheiden die Fraktionen und Gruppen darüber, wen sie einstellen. Sie schließen mit ihren Mitarbeitenden ein Arbeitsverhältnis ab“, erklärt die Pressestelle der Landtagsverwaltung in Potsdam. Bedeutet, dass im Falle der Anstellung von Mitarbeitenden weder die eigene Fraktion, noch die Landtagsverwaltung prüft, inwieweit hier eine problematische Anstellung von Mitarbeitenden vorliegt.

Bald strengere Regeln bei der AfD in Brandenburg?

Auf die Anfrage dazu, ob die AfD künftig strengere Regeln beschließen werde, antwortet die Pressestelle der Landespartei, dass sich alle Abgeordneten an die gesetzlichen Regeln halten würden und man deswegen keine strengeren Regeln benötige.

Gleichzeitig heißt es in der Antwort der Pressestelle: „Maßstab ist das Gesetz, nicht die Empörungslust von Journalisten.“ Hans-Christoph Berndt schlug bei der Pressekonferenz am Dienstag ähnliche Töne an. Vor dem markanten hellblauen AfD-Banner sagte er, dass die Diskussion zur Vetternwirtschaft in der AfD eine „Kampagne“ gegen die Partei wäre.

Dass Berndt diese Fälle als Kampagne abtut und sie herunterspielt, verwundert kaum. Denn solch eine Vetternwirtschaft könnte noch zum Problem für die Partei werden. Es torpediert den selbst ernannten Markenkern der AfD. Ein Anti-System-Kurs ist weniger glaubwürdig, wenn man sich selbst am „System“ bereichert. Der Slogan der AfD in Brandenburg lautet: „So geht Demokratie“. Aktuell sieht sich die AfD vielmehr mit der Frage konfrontiert: „Geht so Demokratie?“