AfD in Brandenburg
: Partei nimmt Klage gegen Verfassungsschutz zurück

2020 wird der Landesverband der AfD Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Die AfD zieht eine Klage dagegen nun zurück. Eine andere Klage bleibt bestehen.
Von
dpa
Potsdam
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Die AfD Brandenburg zieht eine Klage gegen den Verfassungsschutz zurück – eine andere aber nicht. (Archivbild)

Britta Pedersen/dpa
  • Die AfD Brandenburg zieht ihre Klage gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurück.
  • Grund: Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ macht die Klage gegen die frühere Bewertung hinfällig.
  • Termine für Verhandlungen Mitte Januar werden laut Verwaltungsgericht Potsdam gestrichen.
  • Klage gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ im Jahr 2025 bleibt bestehen.
  • Ein Verhandlungstermin für diese Klage steht noch nicht fest.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die AfD in Brandenburg hat ihre Klage gegen das Land Brandenburg wegen der vor sechs Jahren erfolgten Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgezogen. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag mit. Die Klage bezog sich auch auf die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2019 und 2020 und dazu gehörenden Pressemitteilungen. Die für den 14. und 15. Januar geplanten Termine zu mündlichen Verhandlungen werden nach Angaben des Gerichts gestrichen.

Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, teilte zur Begründung mit: „Mit der inzwischen erfolgten Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ haben sich die früheren Klagen gegen die Beobachtung als Verdachtsfall erledigt.“

Es gebe keine rechtliche Grundlage mehr für das Verfahren. Die Klagerücknahme sei ein formaler Schritt nach der „politisch motivierten Eskalation“, so die Worte des AfD-Politikers. „Die entscheidende Frage bleibt die neue Einstufung.“

Die Klage der brandenburgischen AfD gegen die Einstufung des Landesverbandes als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Jahr 2025 wird laut Gericht weiterhin überprüft. Ein Termin für eine Verhandlung stehe noch nicht fest.