MOZ+MOZ+BGH zu Encrochat
: Bundesgerichtshof hat entschieden – sind die Beweise im Fratelli-Prozess verwertbar?

UPDATE Vor Gericht wird erbittert darum gestritten, ob per Kryptohandy übermittelte Encrochat-Daten bei Drogen-Straftaten einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Jetzt hat sich der BGH in Karlsruhe geäußert – auch zur Krypto-App Anom.
Von
Mathias Hausding
Karlsruhe/Frankfurt (Oder)
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beziehungsweise die Außenstelle in Leipzig hat sich in einem 49-seitigen Beschluss zum möglichen Beweisverwertungsverbot der Encrochat-Daten geäußert. Die Frage ist für Tausende Beschuldigte in ganz Deutschland von großer Bedeutung. (Symbolbild)

Uli Deck/dpa