Bildung
: Rätselraten um Zahl der Schulschwänzer in Brandenburg

Das Ministerium will darum kämpfen, dass weniger Kinder und Jugendliche dem Unterricht fernbleiben. Über die aktuelle Tragweite des Problems schweigt man aber.
Von
Mathias Hausding
Potsdam
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Ein Schulkind mit Schulrucksack steht angelehnt an einer Straßenlampe und ist mit einem elektronischen Spielgerät beschäftigt.

Arno Burgi/dpa

Die Schulabbrecherquote liegt in Brandenburg bei sieben Prozent und damit über dem Bundesdurchschnitt. Als eine Hauptursache für gescheiterte Schulkarrieren hat Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) das Schwänzen ausgemacht. Anfang Dezember 2018 verschickte sie deshalb per Rundschreiben an die Schulen eine neue "Handlungsanleitung zur Durchsetzung der Schulpflicht bei unentschuldigtem Fernbleiben“.

Darin ist etwa festgehalten, dass sämtliche unentschuldigten Fehlzeiten von den Schulen erfasst und quartalsweise dem Ministerium gemeldet werden sollen. Auch ein Mustervordruck liegt bei, mit dessen Hilfe die Schulen in Fällen intensiven Schwänzens über die ergriffenen Gegenmaßnahmen an die Schulämter berichten sollen.

Obwohl diese Handlungsanleitung nun seit mehr als einem Jahr gilt und Zahlen quartalsweise eingehen sollen, lehnt das Ministerium eine Veröffentlichung der „unentschuldigten Schülerfehlzeiten“ ab. Für eine Zwischenbilanz sei es zu früh, erklärte Sprecherin Antje Grabley. Zur Begründung sagte sie: „Wir haben jetzt nach dem ersten Jahr gemerkt, dass es bei der Erfassung der Zahlen durch die Schulen nicht rund läuft. Wir müssen uns das noch einmal genau anschauen und vielleicht nachsteuern.“

Viele Fragen — keine Antwort

Allerdings gab es auch keine Antwort auf die Frage, wie oft in den vergangenen Jahren von Schulämtern Zwangsgelder gegen Eltern verhängt wurden, die für das unentschuldigte Fehlen ihrer Kinder verantwortlich sind. Den Vorwurf, Zahlen zurückzuhalten, wies die Ministeriumssprecherin dennoch entschieden zurück.

Der Bildungsexpertin der Linken im Landtag kommt die Informationspolitik des Ministeriums bei dem Thema bekannt vor. „Ich habe selbst Probleme, genaue Zahlen zu erhalten“, sagt Kathrin Dannenberg. „Negativnachrichten will man nicht. Dabei wäre es wichtig, transparent zu sein und die richtigen Konsequenzen zu ziehen.“ Die Abgeordnete will nun mit einer Kleinen Anfrage an das Ministerium nachhaken.

Über die Vorgaben zur statistischen Erfassung des Schulschwänzens hinaus ist das Rundschreiben vor allem darauf ausgerichtet, den Kindern und ihren Eltern zu helfen. Jede Schule benötige ein Handlungskonzept gegen Schulverweigerung. Ziel sei ein angstfreies Schulklima, in dem Risikofaktoren für unentschuldigtes Fernbleiben erkannt und abgestellt werden können.

Auf jedes Schwänzen habe die Schule „umgehend und angemessen zu reagieren“. Es gelte, die Gründe zu erforschen und ein Gespräch mit dem Schüler und dessen Eltern zu vereinbaren. Dabei soll auf schulische und externe Hilfen hingewiesen werden. Kooperieren die Eltern nicht, sollen mögliche Konsequenzen etwa in Form eines Zwangsgeldes angesprochen werden. Eine Durchsetzung der Schulpflicht mit polizeilichem Zwang komme im Einzelfall als letztes Mittel in Betracht, wenn alle pädagogischen Maßnahmen ausgeschöpft wurden.