Brandenburg-Wahl: Wahlhelfer – Voraussetzungen, Aufgaben, Erfrischungsgeld

Wahlhelfende haben ein wichtiges Ehrenamt. Wir klären, welche Voraussetzungen Wahlhelfer erfüllen müssen, wie viel Erfrischungsgeld man in Brandenburg zur Landtagswahl 2024 bekommt und ob man eine Verpflichtung auch ablehnen kann. (Symbolbild)
Hendrik Schmidt/dpa- Wahlhelfende sind in Brandenburg zur Landtagswahl 2024 wichtig und können verpflichtet werden.
- Voraussetzungen: Wahlberechtigung und keine Kandidatur oder Vertrauensperson für Kandidaten.
- Aufgaben: Wahllokal vorbereiten, Stimmabgabe überwachen, Stimmen auszählen.
- Ablehnung der Verpflichtung möglich bei bestimmten Gründen wie Alter, Pflegepflichten oder gesundheitlichen Problemen.
- Erfrischungsgeld 2024: mind. 35 Euro für Wahlvorsteher, mind. 25 Euro für Beisitzer, variiert je nach Kommune.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Landtagswahl in Brandenburg ist von entscheidender Bedeutung für den reibungslosen Ablauf der Wahlen und somit ein wichtiges Ehrenamt.
Liveticker - Infos und Hintergründe zur Wahl am 22. September 2024
Wie wird man Wahlhelfer oder Wahlhelferin, welche Voraussetzungen muss man erfüllen und kann man auch verpflichtet werden? Eine Übersicht.
Übersicht:
- Wahlhelfer in Brandenburg werden: Voraussetzungen, Anmeldung, Aufgaben
- Zum Wahlhelfer verpflichtet: Kann man das ablehnen?
- So viel Erfrischungsgeld bekommen Wahlhelfende 2024
Alles Wichtige zur Landtagswahl 2024 in Brandenburg hier nachlesen.
Wie kann man Wahlhelfer in Brandenburg werden?
Um für die eigene Gemeinde oder am Wohnort bei der Wahl zu helfen, muss man wahlberechtigt sein und darf nicht selbst auf der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten stehen, die sich wählen lassen. Auch als Vertrauensperson einer zur Wahl stehenden Person darf man nicht Mitglied des Wahlvorstands werden. Wer an der Aufgabe interessiert ist, sollte sich am besten bei der eigenen Gemeinde anmelden. Diese nimmt alle Bewerberinnen und Bewerber in eine Datenbank auf.
Welche Aufgaben haben Wahlhelfende bei der Brandenburg-Wahl?
Am Morgen vor der Wahl treffen sich die Wahlhelfenden in der Regel um 7 Uhr und bereiten das Wahllokal auf die Wahl vor. Danach sorgen sie dafür, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ordnungsgemäß abgeben können, geben die Stimmzettel aus, führen Liste über die Personen, die bereits ihre Stimme abgegeben haben und achten auch darauf, dass jeder Wählende die Wahl geheim und frei durchführen kann.
Nachdem um 18 Uhr die Wahllokale geschlossen haben, erfolgt die Auszählung der abgegebenen Stimmen durch den Wahlvorstand im Stimmlokal. Wahlhelfende gewährleisten im Wahllokal eine korrekte und ordnungsgemäße Durchführung des Wahlvorgangs und haben eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Es ist also von Vorteil, wenn man Aufgaben sehr genau durchführen und grundsätzlich sehr konzentriert arbeiten kann.
Während der Wahl, also zwischen 8 und 18 Uhr, ist der Wahlvorstand mit drei Personen beschlussfähig. Am Abend zur Auszählung müssen dann alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein.
Zum Wahlhelfer verpflichtet: Kann man das ablehnen?
Wenn sich nicht genug Wahlhelfende freiwillig melden, kann es passieren, dass die Gemeinde Menschen dazu verpflichtet. Das Ehrenamt ist nämlich nicht nur ein Recht: Nach § 11 Bundeswahlgesetz ist jede wahlberechtigte Person verpflichtet, ein Wahlehrenamt zu übernehmen.
Es gibt aber Gründe, die der Übernahme eines Wahlehrenamtes entgegenstehen. Ablehnen kann man die Verpflichtung in folgenden Fällen:
- Man ist selbst Mitglied in der Bundes- oder Landesregierung, oder des Europäischen Parlamentes, des Bundestages oder eines Landtages.
- Man hat das 65. Lebensjahr vollendet.
- Man kann glaubhaft machen, dass man die Fürsorge für die Familie nicht mehr ausüben kann, wenn man den Tag im Wahllokal verbringen muss. Das gilt zum Beispiel dann, wenn man sich um Kinder oder andere Angehörige kümmern muss.
- Man kann aus dringendes beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung oder einem sonstigen, wichtigen Grund, das Ehrenamt nicht ausüben.
So viel Erfrischungsgeld bekommen Wahlhelfende 2024
Wer bei der Wahl mithilft und ehrenamtlich tätig ist, bekommt eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt, die sich „Erfrischungsgeld“ nennt. 2024 sind das für den Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin mindestens 35 Euro, für alle Beisitzer mindestens 25 Euro. Die Beträge sind allerdings von Kommune zu Kommune ganz unterschiedlich. Es kann durchaus sein, dass die eigene Gemeinde mehr für Wahlhelfende bezahlt.



