Cannabis-Legalisierung
: High im Auto – das sagen Anwälte über Konsequenzen für Autofahrer

Auch wenn der Konsum von Cannabis legalisiert ist, folgen bei einem Nachweis im Blut Strafen für Auto-Fahrer. Mit Konsequenzen müssen auch Senioren rechnen, wenn bei ihnen Auffälligkeiten registriert werden.
Von
Annegret Krüger,
Kerstin Bechly
Frankfurt (Oder)
Jetzt in der App anhören

Der Konsum von Cannabis ist legalisiert. Wird er bei Autofahrern nachgewiesen, ist ab einer bestimmten Menge weiterhin mit einem Bußgeld zu rechnen. (Symbolbild)

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Senioren am Pkw-Steuer: Reicht ein anonym geäußerter Verdacht zu Fahruntauglichkeit, um ältere Menschen zu einer Begutachtung zu zitieren? Führerschein-Entzug wegen einer Alkohol-Fahrt: Wann werden die Einträge im Fahreignungsregister getilgt?

Fragen und Antworten zu den Drogen, Alkohol, Senioren und roten Ampeln entstammen einer Telefonaktion mit Markus Michalczyk und Andreas Freudenberg, Fachanwälte für Verkehrsrecht.

Ich habe Post vom Straßenverkehrsamt erhalten. Es gäbe einen „Beobachtungsverdacht“, dass ich nicht mehr in der Lage sei, mein Auto entsprechend von Anforderungen und Regeln zu führen. So könne ich angeblich nicht mehr rückwärts in meine Garage fahren und außerdem laufe ich an Krücken, könne deshalb mein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern. Deshalb wurde ich aufgefordert, mich einer Begutachtung zu unterziehen, für dich fast 300 Euro selbst bezahlen soll. Das hat doch nichts mit Recht und Gesetz zu tun, wenn ein anonym geäußerter Verdacht ausreicht, um so etwas anzuordnen. Muss ich dem wirklich nachkommen?

Zugegeben, das ist für Sie eine ganz missliche Situation, gegen die Sie auch nicht aktiv vorgehen können. Auf der anderen Seite hat jede Straßenverkehrsbehörde dafür zu sorgen, dass Konflikte und Gefahren im Straßenverkehr möglichst gar nicht erst aufkommen. Deshalb ist diese Behörde verpflichtet, einem geäußerten Verdacht nachzugehen. Allerdings haben Sie als Kraftfahrer keine Möglichkeit, im Gegensatz zu anderen Behördenentscheidungen, gegen die angeordnete Begutachtung vorzugehen oder einen Anwalt damit zu beauftragen.

Ärztliche Begutachtung ist zu akzeptieren

Sie müssen der Forderung nachkommen, um Ihre Fahrerlaubnis behalten zu können. Wenn es jemand darauf anlegt, dann kann man einem Mitmenschen schon Schaden zufügen mit derartigen Verdächtigungen. Allerdings will ich ganz deutlich sagen, dass solch eine Anzeige bei der Behörde, selbst in anonymer Form, nicht auf falschen Verdächtigungen basieren darf.

Dies wäre sogar eine Straftat, die geahndet werden könnte. Wenn jemand so etwas anzeigt, egal ob als Privatperson oder auch ein Polizist, der vielleicht einen Kraftfahrer mit starken gesundheitlichen Einschränkungen und damit Gefährdungspotenzial für andere beobachtet hat, dann muss diese Begründung für die Straßenverkehrsbehörde wirklich plausibel sein. Erst dann entscheidet sie, ob ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht und fordert zur Begutachtung auf.

Ein Nachbar hat die Fahrerlaubnisbehörde informiert, dass ich aufgrund meines Alters zu langsam fahre und verzögert reagiere. Die Behörde hat mich nun aufgefordert, dass ich mich ärztlich untersuchen lassen soll, um meine Fahrtüchtigkeit nachzuweisen. Mich ärgert, dass ein Dritter einfach so agieren darf. Ist das rechtens?

Eine Überprüfung darf nicht nur auf eine Mitteilung des Nachbarn erfolgen. Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Fahrerlaubnisinhabers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde zwar grundsätzlich anordnen, dass sich der Betroffene bestimmten Überprüfungsmaßnahmen unterzieht.

Tatsachen liegen aber nur dann vor, wenn die Erkenntnisse der Behörde oder der Polizei auf eigener Wahrnehmung beruhen. Nimmt die Polizei oder die Behörde lediglich Angaben von Privatpersonen zu Protokoll, dann handelt es sich im Regelfall nicht um Tatsachen, auf deren Grundlage die Fahrerlaubnisbehörde eine Überprüfungsmaßnahme anordnen kann.

Verbot für alle Fahrzeugklassen?

Laut einer Anordnung sollte bei mir geprüft werden, ob ich noch in der Lage bin, weiterhin Lkw zu fahren. Es ging also nur um eine bestimmte Fahrzeugklasse. Im Gutachten steht nun, dass ich für alle Fahrzeugklassen – also auch Pkw – nicht mehr fahrtüchtig bin. Kann ich dagegen vorgehen?

Der Gutachter hat nur die Fragen zu beantworten, die ihm von der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Überschießende negative Feststellungen im Gutachten dürfen daher nicht verwertet werden.

Das können Sie also rügen, es wird Ihnen aber wahrscheinlich nur kurzfristig helfen. Die Fahrerlaubnisbehörde ist nämlich nicht gehindert, Sie erneut zur Beibringung eines Gutachtens auch in Hinblick auf den Führerschein der Klasse B aufzufordern.

Seit dem 1. April gilt das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis. Was bedeutet das konkret für den Straßenverkehr?

Es gibt Neuregelungen, aber auch nur Empfehlungen für einen Grenzwert im Straßenverkehr. Um das zu verdeutlichen, möchte ich nochmals die alte Regelung erklären. Wer bisher als Kraftfahrer auf Drogenkonsum kontrolliert wurde und die Messung ergab eine Konzentration von mehr als 1,0 THC (Tetrahydrocannabinal) Nanogramm je Milliliter Blutserum, für den folgten sozusagen drei Strafen: Erstens das Bußgeldverfahren mit 500 Euro Bußgeld, Fahrverbot und Punkte. Zweitens das Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Drittens kam meist noch hinzu die Anordnung des verwaltungstechnischen Verfahrens zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Neue Regelung bei Cannabis-Konsum

Neu ist nun seit dem ersten April: Es entfällt das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Bußgeld kommt erst in Betracht, wenn mehr als 1,0 Nanogramm des Wirkstoffs THC je Milliliter Blutserum festgestellt werden. Ob die Fahrerlaubnisbehörde dann weitere Maßnahmen wie den Fahrerlaubnisentzug vornimmt, das hängt davon ab, ob ein regelmäßiger Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.

Vereinfacht formuliert: Wer regelmäßig im Rausch fährt, bei dem ist auf Dauer die Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr fraglich. Laborwerte bestätigen bis zu sechs Monate rückwärts regelmäßigen oder hohen Drogenkonsum. Diese Werte liefern dann die Entscheidungsgrundlage für Besitz oder Abgabe des Führerscheins. Diskutiert wird derzeit noch, ob ein Bußgeld ab wie bisher 1,0 oder ab 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum fällig wird.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Markus Michalczyk

Annegret Krüger

Mir wurde 2007 der Führerschein entzogen, weil ich unter Alkohol gefahren bin. Der Wert lag bei 1,7 Promille. Ich musste auch eine MPU machen, die ich aber nicht bestanden habe. Stimmt es, dass ich nach so vielen Jahren noch einmal die Fahrprüfung ablegen und ein zweites Mal zur MPU muss, um meine Fahrerlaubnis wieder zu erhalten?

Wie so oft, kommt es auf den Einzelfall an. Die Tilgung von Eintragungen im Fahreignungsregister beträgt in Ihrem Fall 10 Jahre. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Beginn der 10-jährigen Tilgungsfrist fünf Jahre hinausgeschoben wurde.

Man muss also nicht zehn sondern 15 Jahre warten, um ggfs. eine „MPU“ zu vermeiden. Wenn also seit dem Tag der Verkündung des Urteils weniger als 15 Jahre vergangen sind, wird die Fahrerlaubnisbehörde vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Beibringung eines medizinisch-psychischen Gutachtens (MPU) anordnen.

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren

Nach Ablauf der Tilgungsfrist gilt dann aber ein Verwertungsverbot. Die zugrundeliegende Tat und die gerichtliche Entscheidung dürfen für Zwecke der Eignungsbeurteilung nach 15 Jahren also nicht mehr verwertet werden. In jedem Fall muss die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig prüfen, ob die Eintragung anlässlich der Verkehrsstraftat im Fahreignungsregister noch verwertet werden darf und daher im Einzelfall die Tilgungsfrist selbst berechnen. Sofern in den letzten Jahren nicht bereits erfolglos versucht wurde, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, steht der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren grundsätzlich nichts mehr entgegen. Rechtssicher kann eine Auskunft allerdings nur erteilt werden, sofern die Fahrerlaubnisakte eingesehen wurde.

Mein Sohn hat 2023 nach einem positiven Drogentest den Führerschein abgeben müssen, erhält diesen nur mit MPU zurück. Gibt es da auch neue Regelungen?

Nein, neue Rechtsprechung ist da noch nicht in Sicht. Ich würde Ihrem Sohn zu einem MPU-Vorbereitungskurs raten. So kann er sich auf die Struktur der Fragen einstellen, mit denen er rechnen muss. Es geht um seine Gefahr für die Allgemeinheit, wenn er unter Drogeneinfluss fährt. Dies muss er erkennen und formulieren können, um so zu zeigen, dass er das Geschehene aktiv verarbeitet hat. Sinnvoll kann auch sein, dass er beim Hausarzt regelmäßig ein Drogenscreening durchführen lässt, um so nachzuweisen, dass er beispielsweise seit Monaten drogenfrei lebt. Das ist zwar mit Kosten verbunden, überzeugt oft aber am eindrucksvollsten von der erlangten Einsicht.

Meldung eines Unfalles

Ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass sich in Sachen geringerer Parkplatzschäden und Unfallflucht etwas ändert, was beispielsweise das sofortige Melden der Schäden betrifft. Wie sehen da die neuen Regelungen aus?

Es gibt Überlegungen, in diesem Bereich manches zu vereinfachen, wenn es beispielsweise um Unfälle ohne Personenschäden geht. Aber das sind bisher nur Diskussionen, es fehlt die rechtlich sichere Umsetzung in verbindliche Regelungen und Paragraphen. Wer also einen auch nur geringen Schaden verursacht, der sollte die Polizei rufen, umgehend. Wer als Kraftfahrer dies erst später tut oder vielleicht über die Internetwache, der riskiert, dass ein geringer Schaden dann doch noch zur Straftat wird. Die Beamten prüfen aktuell beispielsweise vor Ort, ob der Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung entstanden ist. Das wäre bei einer Meldung über die Internetwache und vor allem nach Entfernung vom Unfallort nicht mehr möglich.

Ich hatte 2021 zwei unverschuldete Verkehrsunfälle. Die Schäden sind durch die Werkstatt beseitigt und von der Versicherung bezahlt worden. Ein Unfallersatzfahrzeug habe ich in der Zeit nicht gebraucht. Seitens der Werkstatt hieß es, dass ich dennoch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung habe und die Überweisung automatisch erfolge. Bisher habe ich kein Geld erhalten. Was kann ich unternehmen?

Es ist richtig, dass Ihnen grundsätzlich ein Anspruch für den Nutzungsausfall zusteht. Die Höhe ist abhängig vom Fahrzeugtyp und dem Alter. Automatisch wird das Geld von der gegnerischen Versicherung aber nicht überwiesen. Sie müssen den Schaden schon selbst geltend machen. Dieser Anspruch verjährt drei Jahre nach einem Schadensfall zum Ende des Kalenderjahres, in Ihrem Fall Ende 2024.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Andreas Freudenberg

Annegret Krüger

Mein Mann hatte vor etwas mehr als drei Monaten plötzlich Sprachstörungen, kam mit Verdacht auf einen Schlaganfall ins Krankenhaus. Die Ärzte sagten ihm, er solle das Autofahren für drei Monate unterlassen. Der Verdacht bestätigte sich nicht, die Störungen traten nicht wieder auf. Wir wohnen auf dem Land, sind auf das Auto angewiesen. Kann er jetzt wieder fahren oder muss das ein Arzt erst prüfen und bestätigen?

Da muss man jetzt ganz genau unterscheiden, ob es sich um einen Entzug der Fahrerlaubnis handelte oder um eine ärztliche Empfehlung. War es kein Entzug oder Fahrverbot und Ihr Mann ist nicht mehr in solch eine gesundheitliche Situation gekommen seit drei Monaten, dann kann er wieder das Auto benutzen und benötigt dafür auch keine ärztliche „Freigabe“ oder irgendeine Bescheinigung. Das hätte er auch schon vorher tun können, hat aber verantwortungsbewusst auf den Rat der Ärzte gehört und damit Gefahren für sich und andere vermieden. Wäre er in der Zeit trotzdem gefahren und es hätte beispielsweise einen Unfall gegeben, so hätte dies - abgesehen von der moralischen Belastung ­ vor allem versicherungstechnische und damit finanzielle Folgen haben können.

Fahrtüchtigkeit betagter Autofahrer

Es gab eine Mini-Karambolage mit einem anderen Fahrzeug. Der Kratzer war nur mit Mühe zu erkennen. Meine Einlassungen zu dem Fall interessierten weder die Polizei noch die Führerscheinstelle. Von letzterer erhielt ich die Aufforderung, eine Stellungnahme zum Unfall und ärztliche Unterlagen zu meinem Gesundheitszustand abzugeben. Der Arzt sieht in mir ein Vorbild – ich bin 97 Jahre alt –, aber die Behörde legt mir nahe, den Führerschein abzugeben. Mir kommt das alles vor, als ob man ältere Personen nur aus dem Verkehr ziehen will. Ich bin auf das Auto aus vielen Gründen angewiesen.

Alter allein ist noch kein Grund, an der Fahrtüchtigkeit eines Autofahrers zu zweifeln. Kommen allerdings Verhaltensauffälligkeiten hinzu, müssen ältere Menschen Aufforderungen der Fahrerlaubnisbehörde nachkommen. Wenn Polizisten Eignungsbedenken zur Fahrtüchtigkeit haben, sind sie verpflichtet, dies der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen. Sie müssen auf jeden Fall Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen und den Fragebogen der Fahrerlaubnisbörde durch Ihren Hausarzt ausfüllen lassen. Falls Sie dies nicht tun, muss von Ihrer Ungeeignetheit ausgegangen werden und es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wenn bei Ihnen keine relevanten Gesundheitsstörungen vorliegen und Sie ggf. medikamentös gut eingestellt sind, dann wird auch kein ärztliches Gutachten anzuordnen sein. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde dennoch Eignungsbedenken hat, können Sie ggf. mit der Fahrerlaubnisbehörde abstimmen, eine sog. Fahrprobe machen zu können.

Beim Überqueren einer Kreuzung hat das Fahrzeug vor mir plötzlich gebremst. Das hatte zur Folge, dass ich die Kreuzung nicht mehr in der Gelbphase passieren konnte. Die Umschaltung auf Rot registrierte eine Kamera und die eine Sekunde kostet mich jetzt eine Stange Geld und einen Punkt. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen oder einen Anwalt damit beauftragen?

Das können Sie, aber ich würde nicht dazu raten und das aus folgendem Grund: Mit dieser Begründung, dass der Vorausfahrende Sie durch langsames Fahren genötigt hätte, liefern Sie für den Fall einer Verhandlung selbst die Begründung dafür, dass Sie nicht vorausschauend genug gefahren sind. Sie wären damit nicht der erste Kraftfahrer, für den die angedrohte Strafe, gegen die Sie vorgehen wollen, damit noch aufgestockt wird. Ein beauftragter Fachanwalt für Verkehrsrecht könnte auch nur überprüfen lassen, ob das stationäre Messgerät technisch unangreifbar die Daten ermittelt hat. Mehr Spielraum wäre nicht. Sie sollten nun für die Zeit von 2,5 Jahre Kreuzungen vorausschauender passieren, denn so lange vergeht bis zur Tilgung des Punktes.

Zu zweit auf dem E-Scooter

Mein Freund musste kürzlich ein Bußgeld zahlen, weil er mit einem Kumpel zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs war. Der Polizist belehrte noch, dass man sogar die Fahrerlaubnis verlieren könne, wenn man sich bei der Rollernutzung nicht an die Regeln hält. Stimmt das?

Ja, der E-Scooter gilt rein rechtlich als Kraftfahrzug. Die Benutzung zu zweit ist eindeutig untersagt. Und wer beispielsweise mit mehr als 1,6 Promille solch ein Fahrzeug führt und eine Fahrerlaubnis besitzt, der setzt diese damit aufs Spiel.