Corona-Masken
: Vermummungsverbot auch bei 1. Mai-Demo in Berlin?

Gilt in Zeiten von Corona eigentlich noch das Vermummungsverbot bei Demonstrationen?
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Von Maria Neuendorff
Berlin
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Teilnehmer der linksradikalen „Revolutionäre 1. Mai-Demonstration“ ziehen durch Friedrichshain.

Paul Zinken/dpa

In Berlin, wo höchstens Kundgebungen mit nicht mehr als 20 Personen erlaubt sind, ruft die autonome Szene zu „dezentralen Aktionen“ am 30. April und 1. Mai auf. „Illegal, legal, scheißegal: Ob unangemeldet oder angemeldet – in Berlin und bundesweit wird am (Revolutionären) 1. Mai protestiert + demonstriert“, heißt auf der linksradikalen Seite Indymedia.

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Bei der Berliner Polizei waren bis zum Freitagabend 17 Demon­strationen angemeldet, von denen einige aber noch von der Versammlungsbehörde sowie den Gesundheitsämtern genehmigt werden müssen.

Gilt das Vermummungsverbot?

Dabei steht neben der Einhaltung der Abstandsregel auch noch eine andere neue Frage im Raum: Gilt in Zeiten des Maskengebots eigentlich noch das Vermummungsverbot? Eine Frage, die selbst Innenexperten derzeit nicht abschließend beantworten können. „Wenn sich bei einer Demonstration jemand den Mund verhüllt, ist normalerweise davon auszugehen, dass er sich absichtlich unkenntlich machen will, was verboten ist“, erklärt Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek. Deshalb müssten sich eigentlich die Behörden entweder dazu entschließen, den Mundschutz offiziell zuzulassen. „Oder sie müssten die Auflage machen, die Versammlungen nur zu genehmigen, wenn die Teilnehmer keine Masken tragen. Dann hätte die Polizei Klarheit“, so der Experte.

Dazu kommt, dass das Vermummungsverbot auch für die An- und Abfahrt zu einer Demo gilt, in der Hauptstadt aber, wie in vielen anderen Städten, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gilt. Auch das Bundesinnenministerium äußert sich nicht eindeutig: „Angesichts der Tatsache, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in einschlägigen Versammlungsauflagen in vielen Fällen ausdrücklich angeordnet wird und dem Eigen- und Drittschutz dienen soll, dürfte es oftmals an der erforderlichen Absicht zur Identitätsverschleierung fehlen“, hieß auf Anfrage. Maßgeblich seien aber die Umstände des Einzelfalls, die durch die zuständigen Behörden vor Ort zu bewerten seien.

Sicherheitslage schlecht abzuschätzen

„Jeden Einzelfall genau zu betrachten und zu bewerten, wird für uns schwierig“, sagt der Berliner Polizeisprecher Thilo Cablitz. Eine direkte Ansprache werde es auf jeden Fall geben, wenn Demonstranten zum Mund-Nasen-Schutz das Gesicht zusätzlich mit Sonnenbrillen und Kapuzen verhüllen.

Zur schwammigen Rechtslage kommt die wenig abzuschätzende Sicherheitslage. Nach den letzten schweren Krawallen 2009 wurde in den vergangenen Jahren auf den Kreuzberger Straßen mehr gefeiert als randaliert. „Das nun abgesagte Myfest fehlt in diesem Jahr als Puffer gegen Gewalt“, sagt Thilo Cablitz.

Die möglichen Szenarien für das kommende Wochenende reichen von Wohnungsbesetzungen über Sachbeschädigungen bis zu Angriffen auf Polizisten, die nun zusätzlich die Eindämmungsverordnungen überwachen müssen. „Es wäre schon was Besonderes, wenn sich gerade die autonome Szene an die geltende Rechtslage hält“, sagt Niklas Schrader, Innenexperte der Berliner Linken.

Hinweise auf illegale Aktionen

Es gebe deutliche Hinweise, dass ­illegale Aktionen stattfänden. Das Hauptaugenmerk liege wie immer auf der „Revolutionären­1. Mai-Demo“ um 18 Uhr. „Die fand in den vergangenen Jahren immer unangemeldet statt“, warnt Burkard Dregger, Fraktionschef der Berliner CDU.

„Noch ist wenig abzusehen, inwiefern die linksradikale Szene mobilisieren kann oder ob es die Leute  es nicht vernünftiger finden, in solchen Zeiten keine unnötigen Gesundheitsrisiken zu verursachen“, meint hingegen Benedikt Lux, Sicherheitsexperte der Grünen.

Eines scheint jetzt schon sicher. Der Autocorso des „Hedonistische Bündnisses“ aus Neukölln, das „infektionssichere Hausbesuche“ im Villenviertel im Grunewald ankündigt hatte, wird nicht genehmigt. Denn in Berlin sind derzeit lediglich Kundgebungen an einem festen Standort erlaubt.

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