Zum 1. März 2023 sollen in Brandenburg fast alle Corona-Regeln fallen. Das hat das Brandenburger Kabinett am Dienstag (21.2.) beschlossen. Wie die Staatskanzlei mitteilte, entfallen damit letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) habe einer sogenannten Aufhebungsverordnung zugestimmt.
Aufgrund der stabilen Infektionslage hatte bereits die Bundesregierung angekündigt, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März auszusetzen. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Folgende Regeln gelten auch über den 1. März hinaus:

  • Bis zum 7. April gilt die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen.
  • Tests bei Symptomen: Wer Corona-Symptome aufweist, muss sich nicht mehr testen lassen. Es gibt auch keine Isolationspflicht beziehungsweise Quarantäne mehr. Wie Gabriel Hesse, Sprecher des Gesundheitsministeriums, mitteilt, sollten symptomatische Patientinnen und Patienten zu Hause bleiben und das weitere Vorgehen zunächst mit dem Hausarzt telefonisch abklären. Ärztinnen und Ärzte können einen PCR-Test veranlassen – auch wenn kein positiver Antigentest vorliegt. Die Abrechnung erfolgt bei der Krankenkasse der Patientin oder des Patienten.

Folgende Regeln gelten noch bis zum 1. März:

  • Ansprüche auf Testung für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bestehen nur noch bis einschließlich 28. Februar 2023.
  • Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie in Gemeinschaftsunterkünften von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen, heißt es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Beschäftigte dieser Einrichtungen müssen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, im Übrigen mindestens eine OP-Maske. Die dort lebenden Personen müssen in den öffentlich zugänglichen Bereichen der Einrichtungen sowie beim Empfang von körpernahen Dienstleistungen mindestens eine OP-Maske tragen.
  • Testpflicht: Alle Mitarbeitenden in Gemeinschaftsunterkünften von Asylsuchenden und Geflüchteten, in Maßregelvollzugseinrichtungen und Einrichtungen wie psychiatrische Krankenhäuser, Heime der Jugendhilfe und für Senioren sollen sich an jedem Arbeitstag einem Corona-Test unterziehen. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Personen.
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Infektionslage hat sich in Brandenburg entspannt

„In Brandenburg zeigen die drei Corona-Warnampeln auf Grün“, erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und verwies auf die entspannte Infektionslage. Am Dienstag wurden landesweit 359 neue Corona-Infektionen gemeldet. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 93,7 Corona-Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner. Drei Corona-Todesfälle wurden gemeldet. Damit gab es bis zum 21. Februar in Brandenburg insgesamt 6466 Todesfälle, die auf Covid-19 zurückzuführen sind.
„Die Infektionszahlen gehen seit Wochen zurück“, erklärt Ministeriumssprecher Gabriel Hesse. Wenn künftig keine Tests zum Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mehr nötig sind, würden vermutlich auch die Test-Zentren schließen. Wichtigstes Kriterium zur Bewertung der Corona-Lage in Brandenburg sei momentan die Lage auf den Intensivstationen. Und auch da steht die Corona-Warnampel zurzeit auf Grün.
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