Coronakrise: Immer mehr Ausgangssperren bzw. Ausgangsbeschränkungen in Deutschland

Ausgangssperren sollen bei der Eindämmung des Corronavirus helfen. Brandenburg entscheidet sich derzeit noch gegen die Maßnahme. (Symbolbild)
Uwe Zucchi/dpaAuch Baden–Württemberg plant weitere Verschärfungen. Ein Großteil der Bevölkerung halte sich an die verordneten Maßnahmen, erklärte Regierungschef Winfried Kretschmann. Aber zu viele seien uneinsichtig und gefährdeten die Gesundheit der anderen. Brandenburg dagegen verzichtet vorerst auf weitere Maßnahmen. Die jetzigen zeigten Wirkung, so Ministerpräsident Dietmar Woidke. Für die die nächsten Tage wolle er eine Ausgangssperre ausschließen. Bundeskanzlerin Angela Merkel wird am Sonntagabend mit den Länderministerpräsidenten die Lage beraten.
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Was plant Bayern genau? Ab Samstag ist im Freistaat das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt– und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft — dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt. Die Ausgangsbeschränkungen gelten zunächst bis zum 3. April.
Auch Restaurants und Biergärten müssen ab Samstag komplett schließen. Ausgenommen bleiben lediglich reine Mitnahmeangebote. Auch Friseure, Bau– und Gartenmärkte machen dicht. Zudem schränkt Bayern die Besuchsregeln für Krankenhäuser, Alten– und Pflegeheime weiter ein. Es soll aber möglich bleiben, dass sich etwa die Familie von einem Sterbenden verabschiedet oder dass ein Vater bei der Geburt seines Kindes dabei sein kann.
Für die Vernünftigen ändere sich nun gar nicht so viel, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Aber für die Unvernünftigen gebe es nun ein genaues Regelwerk. Die Polizei wird kontrollieren, ob dieAusgangsbeschränkungen eingehalten werden. Eine Ausgangssperre gilt seit Mittwoch schon für eine Gemeinde in der Oberpfalz und seit Donnerstag für zwei Gemeinden in Oberfranken. Seit Montag haben alle Schulen, Kindergärten und Kitas zu. Am Dienstag mussten alle Freizeiteinrichtungen schließen, auch Sport– und Spielplätze wurden gesperrt. Und seit Mittwoch müssen Ladengeschäfte geschlossen bleiben. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und eine Reihe weiterer Geschäfte, die für die Grundversorgung notwendig sind.
Auch Baden–Württemberg schränkt das öffentliche Leben wegen des Coronavirus weiter ein und verbietet größere Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen. Damit sollen die Infektionsketten durchbrochen und das Tempo der Ansteckungen gedrosselt werden. Das Land müsse zu diesen noch härteren Maßnahmen greifen, um die Menschen von Treffen abzuhalten, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag in Stuttgart.
Nach der neuen Regelung sind Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gebe es für Familien und Paare. Gaststätten und Restaurants werden nach Kretschmanns Worten von Samstag an schließen.
Zuvor hatte bereits die Stadt Freiburg wegen der Corona–Pandemie ein sogenanntes Betretungsverbot ausgesprochen. Es soll für öffentliche Orte gelten — von diesem Samstag an bis zum 3. April. Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das nur noch allein, zu zweit oder mit Menschen, die im eigenen Haushalt lebten, so die Stadt. Auch Leverkusen (Nordrhein–Westfalen) hat sich bereits für diesen Schritt entschieden.
Bei der Lageberatung mit der Bundeskanzlerin am Sonntagabend soll nun laut Regierungssprecher Steffen Seibert eine schonungslose Bestandsaufnahme erfolgen und über das weitere Vorgehen gesprochen werden. Kann die Bundesregierung nicht einfach eine Ausgangssperre über ganz Deutschland verhängen? Nein. Grundsätzlich ist das in Deutschland zunächst Sache der jeweils zuständigen Behörden in den Bundesländern. Im aktuellen Fall der Coronavirus–Pandemie richten sie sich nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes, wie ein Sprecher des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erklärt. Dieses Gesetz sieht vor, dass bei einer großen Ansteckungsgefahr die „zuständige Behörde“, also im konkreten Fall das jeweilige Gesundheitsamt, „Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten“ kann. Diese Behörde kann auch anweisen, dass Personen ihren jeweiligen Wohnort nicht verlassen dürfen und sie kann den Zugang zu Orten sperren, „bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“.
Was bedeutet das für den Einzelnen? Mehrere Grundrechte der Verfassung können zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten eingeschränkt werden: die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das heißt unter anderem, dass man sich nicht mehr frei bewegen und sich nicht in Gruppen treffen darf.
Wie lange kann das dauern? Dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Im Infektionsschutzgesetz heißt es, dass die Maßnahmen in Kraft sein sollen, „solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist“.
Kann ich in solch einem Fall noch joggen gehen oder den Hund Gassi führen? Das hängt von den angeordneten Maßnahmen der jeweiligen Behörde ab — und von dem Ziel, das diese verfolgt. „Joggen können Sie auch in der Wohnung und auf der Stelle“, erklärt der Verfassungsrechtler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin. Bei Tieren liege der Fall komplizierter, weil diese unter Umständen im Freien bewegt werden müssen. „Wenn das ohne menschliche Begleitung nicht geht, müssen sie womöglich in Obhut gegeben werden.“ Für Tiere, auf die Menschen angewiesen seien, etwa Blindenhunde, müssten allerdings Ausnahmen gemacht werden, schränkt Pestalozza ein. „Es kommt auf den Einzelfall an.“
Was ist der Unterschied zum Katastrophenalarm? Für einen Katastrophenalarm sind ebenfalls die Bundesländer zuständig. Als Katastrophe wird in deren Gesetzen ein Ereignis verstanden, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen erheblich schädigt oder ihre lebensnotwendige Versorgung gefährdet und daher eine überörtliche Führung erfordert. In diesem Fall können zusätzlich zu den Grundrechtseinschränkungen im Infektionsschutzgesetz noch weitere Freiheiten beschnitten werden: die körperliche Unversehrtheit, die Freizügigkeit, die Freiheit des Berufes sowie in manchen Bundesländern auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die Gewährleistung des Eigentums.
Wer kontrolliert eigentlich Ausgangssperren? Das kann jede dazu ermächtigte Behörde tun, neben der Polizei also auch die Ordnungsämter. Ob die Bundeswehr dafür eingesetzt werden darf, entscheidet sich nach Artikel 35 des Grundgesetzes.
Kann man sich gegen Ausgangssperren wehren? „Juristisch wehren können Sie sich bei uns aufgrund der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes gegen alles“, bestätigt Verfassungsrechtler Pestalozza. Allerdings würde das an der aktuellen Lage nichts ändern. Denn Rechtsmittel hätten in diesen Fällen keine aufschiebende Wirkung. Zunächst gälten die Maßnahmen also weiter.
Kann ich ins Gefängnis kommen, wenn ich eine Ausgangssperre missachte? „Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften und gegen die Katastrophenschutzgesetze können als Ordnungswidrigkeiten oder als Straftaten verfolgt werden“, erklärt der Jurist Pestalozza. Auf Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz zum Beispiel stehen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen.
