E-Scooter in Berlin
: Verbände klagen gegen Stadt – droht Abstellverbot?

E-Scooter und Roller stellen in Berlin besonders für blinde und gehbehinderte Menschen gefährliche Fallen dar. Verbände klagen jetzt vor dem Verwaltungsgericht.
Von
Maria Neuendorff
Berlin
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E–Scooter: ARCHIV - 12.09.2023, Berlin: Einige E-Roller stehen in einer Reihe auf einem Stellplatz. (zu dpa: «Fünf Jahre E-Scooter in Deutschland - Eine Bilanz») Foto: Britta Pedersen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

E-Roller stehen in Berlin auf einem Stellplatz am Straßenrand. Verbände wollen nun mit einer Klage gegen das Chaos auf Gehwegen vorgehen.

Britta Pedersen/dpa
  • Blinden- und Sehbehindertenverband klagt gegen E-Scooter-Chaos in Berlin.
  • Ziel: Verbot von Abstellen auf Gehwegen, feste Abstellplätze gefordert.
  • Aktuell 46.850 E-Scooter in Berlin, 19.000 in der Innenstadt erlaubt.
  • Maßnahmen: Geofencing, Fußpatrouillen, neue Parkverbotszonen.
  • Bis 2035 sind 2.700 feste Stationen geplant, Finanzierung jedoch gekürzt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Seit Jahren gibt es Kritik von Bürgern, Politikern und Verbänden gegen das „E-Scooter-Chaos“ auf Berliner Straßen. Nun geht der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) juristisch gegen das unkontrollierte Abstellen von E-Rollern im öffentlichen Raum vor. Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt den Fall.

„Die Unfallgefahr durch falsch abgestellte E-Scooter ist groß und bedeutet einen Rückschritt für die Barrierefreiheit“, erklärt ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok. „Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen entstehen durch die Roller lebensgefährliche Barrieren auf Wegen, die eigentlich sicher sein müssen.“

Straßen in Berlin – Sondernutzung für E-Roller

Laut Senatsverkehrsverwaltung sind auf Berlins Straßen derzeit 67.820 Sharingfahrzeuge unterwegs. 46.850 davon sind E-Scooter. Hinzu kommen 18.620 Leihräder und 2350 E-Roller.

Die sogenannte Verbandsklage gegen das Land Berlin richtet sich vor allem gegen die erteilten Park-Genehmigungen der Tretroller auf Bürgersteigen. Die Stadt hat vier großen Unternehmen, die E-Scooter zum Verleih anbieten, Sondernutzungserlaubnisse nach dem Berliner Straßengesetz erteilt. Das heißt, Kunden können die Gefährte auf öffentlichem Straßenland in Empfang nehmen und dort wieder abstellen, ohne an feste Abhol- und Rückgabestationen gebunden zu sein.

Ziel des Verbandes ist es, das Abstellen auf Gehwegen zu verbieten und stattdessen feste Abstellplätze vorzuschreiben.

Doch gerade das sogenannte Free-Floating-System ist ein wichtiger Teil des Geschäftsmodells. Denn zu den täglichen Nutzern gehören nicht nur Touristen, sondern auch Berliner und Pendler, die mit den geliehenen E-Scootern vor allem die letzten Kilometer zwischen S-Bahn-Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen und Zielort zurücklegen.

Vorgeschriebene Abstell-Orte würden also den individuellen Service, mit dem Leih-Fahrzeug bis vor die Tür zu fahren, aushebeln, argumentieren die Sharing-Anbieter. „Wir stehen der Einführung von stationsgebundenen Parksystemen für E-Scooter nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber“, betont jedoch Gülin Erdoğan, Sprecherin des E-Roller-Anbieters Bolt.

Berlin – 19.000 E-Roller in der Innenstadt erlaubt

Eine ausreichende Dichte der Parkstationen mit einem Abstand von 100 bis 150 Metern sei entscheidend, so die Sprecherin. „Unsere Erfahrung zeigt jedoch: Ein rein stationsbasiertes Modell würde die Nutzung stark einschränken und die Vorteile flexibler Mikromobilität schmälern.“

Um die Flut an elektrischen Tretrollern einzudämmen, sind laut Verkehrsverwaltung seit 2024 in der Innenstadt – innerhalb des S-Bahnrings – nur noch 19.000 Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt. Deswegen weichen immer mehr Anbieter in die Außenbezirke aus. Dort liegt die Maximalgrenze bei insgesamt 24.000 Rollern.

„Bei drohender oder lediglich geringfügiger Überschreitung der Maximal-Zahlen in der Innenstadt würden die Anbieter umgehend kontaktiert und aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen“, heißt es in einer Antwort der zuständigen Senatsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage.

Den höchsten Anteil verzeichnete im vergangenen Jahr der Bezirk Mitte mit 7345 genehmigten Rollern. Marzahn-Hellersdorf lag bei der Zählung mit 907 auf dem letzten Platz.

Gehweg in Berlin – E-Roller als Stolperfallen

„Hotspots“ sind laut Verwaltung vor allem Gebiete mit viel Verkehr und Tourismus wie die Bahnhöfe Zoologischer Garten, Schlesisches Tor, Kottbusser Tor, das Maybachufer, das Rote Rathaus, die Dorotheenstadt, Ostbahnhof, Hauptbahnhof, Scheunenviertel, Spandauer Vorstadt, Potsdamer Platz, Kantstraße, Sprengelkiez, Boddinstraße sowie die Warschauer Straße.

Die Anbieter seien deshalb verpflichtet, Fußpatrouillen in den „Hotspots“ einzusetzen, um dort ein geordnetes und behinderungsfreies Abstellen zu gewährleisten. Doch in der Realität sieht man immer wieder hingeworfene oder umgestoßene Roller.

Eine weitere staatliche Maßnahme sind Parkverbotszonen in der Berliner City. In diesen kann man die Miete der E-Scooter technisch nicht beenden. Geschützt würden damit Grün- und Erholungsflächen, Spielplätze, Friedhöfe und durch die Bezirke gemeldete „sensible Orte“ wie Seniorenheime. Wer den Roller dort abstellt, kassiert Strafgebühren. Dieses „Geofencing“ sei laut Senatsverkehrsverwaltung mit Abstand am effektivsten.

Dazu richten Stadt, Berliner Verkehrsbetriebe und Anbieter immer wieder neue Jelbi-Stationen im öffentlichen Straßenland ein. An den Sammelstellen können Verkehrsteilnehmer Sharing-Fahrzeuge wie Fahrräder, Roller, Mopeds und Autos mieten, abgeben und manchmal aufladen.

2.700 feste Stationen in Berlin in zehn Jahren

Laut dem Entwurf zur „Sharing-Strategie 2035“, die am Mittwoch (23.9.) im Berliner Verkehrssenat vorgestellt wurde, sollen bis 2035 rund 2.700 feste Stationen geschaffen werden – in der Innenstadt etwa alle 200 Meter, am Stadtrand alle 800. Allerdings sind im Berliner Haushalt Mittel für den Ausbau drastisch gekürzt worden.

„Auf Berlins Gehwegen droht damit mindestens zehn weitere Jahre Chaos durch E-Scooter und Leihfahrräder“, fürchtet auch Roland Stimpel, Chef des FUSS e.V. Fachverbands, der sich für einen besseren Fußverkehr in Deutschland einsetzt. Zwar hätten Abstellzonen in einigen Bereichen Verbesserungen gebracht, insgesamt bleibe die Lage in Berlin jedoch angespannt.

Zur alltäglichen Behinderung durch Leihfahrzeuge hat der FUSS e.V. seine vierte Studie vorgestellt. Dabei wurden systematisch alle Fahrzeuge in drei Stadtgebieten erhoben. „In Gebieten ohne feste Abstellstationen steht mehr als die Hälfte im Weg“, sagt Stimpel. Hochgerechnet auf die Gesamtstadt, habe das zeitgleich rund 36.000 Störungen ergeben.

Auch der Fußgängerverband hofft nun, dass die Gerichtsentscheidung den Weg zu mehr Sicherheit auf den Gehwegen ebnet.

Die Anbieter selbst möchten klare und verständliche Regeln. Bolt setzt auf einen hybriden Ansatz. „Feste Abstellzonen kombiniert mit digitalen Lösungen wie Geofencing, ParkAssist+ und ParkFinder, die Nutzer und Nutzerinnen aktiv zu genehmigten Parkplätzen führen“, erklärt Sprecherin Gülin Erdoğan.

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