Grenzkontrollen zu Polen: Feste Kontrollen werden erneut verlängert – der aktuelle Stand

Die Bundespolizei kontrolliert den Einreiseverkehr am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und Slubice in Polen. Die festen Grenzkontrollen bleiben um weitere Monate bestehen.
Patrick Pleul/dpaDie Mitte Oktober 2023 erstmals angeordneten stationären Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz sollen mindestens bis zum 15. März 2024 fortgesetzt werden. Um die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und irreguläre Migration zu begrenzen, würden die Kontrollen weitergeführt und seien dementsprechend bei der Europäischen Kommission notifiziert worden, teilte das Bundesinnenministerium am Freitag mit.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: „Unsere Maßnahmen wirken.“ Durch die vorübergehenden Grenzkontrollen und mit den Nachbarstaaten eng abgestimmte Maßnahmen sei die Zahl der unerlaubten Einreisen bundesweit um mehr als 60 Prozent von über 20.000 im Oktober auf etwa 7300 unerlaubte Einreisen im November 2023 zurückgegangen.
Faeser hatte die Grenzkontrollen seit ihrer Einführung am 16. Oktober mehrfach für kürzere Zeiträume verlängert. Das sorgte zuletzt für Kritik in Frankfurt (Oder). „Bei den angeblichen Erfolgsmeldungen zu Grenzkontrollen muss endlich genauer hingeschaut werden. Wenn die Zahlen in Brandenburg sinken, Asylanträge aber deutschlandweit steigen, sind das vor allem Verschiebungen und Ausweichbewegungen auf andere Routen oder auf die grüne Grenze“, erklärte die Grünen-Landtagsabgeordnete Sahra Damus bereits Anfang Oktober.
Hunderte Beamte aus ganz Deutschland wurden in den vergangenen Wochen an die Oder beordert, sie übernachten in Hotels der Stadt und im Umland. In der Slubicer Straße stehen inzwischen Container, in denen sich die diensthabenden Bundespolizisten aufhalten können.
Die bereits im Herbst 2015 begonnenen stationären Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze laufen aktuell bis zum 11. Mai 2024.
Grenzkontrollen sind innerhalb des Schengen-Raums eigentlich nicht vorgesehen und müssen in Brüssel gemeldet werden. Handelt es sich um nur wenige Tage, kann dies mit kurzer Frist getan werden. Diese Möglichkeit endet allerdings nach zwei Monaten, im Falle Deutschlands am 15. Dezember.

