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: 26 Millionen Euro Schadenersatz, muss Land Brandenburg zahlen?

Die Schließung der Haasenburg-Heime 2013 durch das Bildungsministerium Brandenburg war rechtswidrig. Jetzt äußert sich das Landgericht Potsdam zur Frage, inwieweit das Land Schadenersatz zahlen muss.
Von
Mathias Hausding
Potsdam
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Haasenburg soll geschlossen bleiben
Im Streit um die Haasenburg bleibt Brandenburg hart.

ARCHIV - Dunkle Wolken sind ¸ber einem Schild des Kinder- und Jugendheims ´Haus Babenbergª der Haasenburg GmbH am 07.11.2013 in Jessern (Brandenburg) zu sehen. Foto: Patrick Pleul/dpa (zu lbn vom 18.03.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Blick auf ein Kinder- und Jugendheim der Haasenburg GmbH in Jessern. Die Schließung der Einrichtung Ende 2013 war rechtswidrig. Das Landgericht Potsdam gibt eine Einschätzung zur Frage von Schadenersatz durch das Land Brandenburg.

Patrick Pleul dpa