Der Sommer steht in den Startlöchern und somit das altbekannte Thema „Eincremen und Hautkrebs“. Im Jahr 2021 wurden 105.700 Menschen mit der Diagnose Hautkrebs im Krankenhaus stationär behandelt. 4100 Patienten starben 2021 an Hautkrebs. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 23. Mai 2023 mit. Je früher Hautkrebs erkannt wird, desto besser. Ein Hautkrebsscreening ist neben aktivem Sonnenschutz die beste Vorsorge.
- Wie komme ich an einen Termin bei einem Hautarzt? Welche Krankenkassen zahlen ein Hautkrebsscreening?
- Wie schütze ich mich und meine Kinder vor der Sonne und UV-Strahlung? Welche Auswirkung hat die UV-Strahlung auf die Haut?
Krebs-Vorsorge beim Hautarzt – Wie komme ich an einen Termin?
Der Patientenservice der kassenärztlichen Bundesvereinigung (Rufnummer: 116117) kann einen Termin für ein Hautkrebsscreening vergeben. Dafür braucht man von seinem Hausarzt einen 12-stelligen Dringlichkeitscode, den man am Telefon angibt. Mit dem Dringlichkeitscode kann man auch selbst einen Termin vereinbaren, indem man den Onlineservice der kassenärztlichen Bundesvereinigung nutzt.
Doctolib ist ein weiter Onlineservice zur Terminvergabe. Laut Doctolib haben folgende Brandenburger Arztpraxen für Juni 2023 noch Termine für die Hautkrebsvorsorge frei (Stand: 30.05.2023). Die Liste stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
● Dr. Cläre Wagner-Andelewski
Friedrichsthaler Chaussee 47
16515 Oranienburg
● Dr. med. Mathias Küsel
Kurfürstenstraße 40
14467 Potsdam
● Dr. Uta Barbara Schlichting
Am Torfstich 28
14548 Schwielowsee
● HLCP Haut- und Lasercentrum Potsdam-Berlin
Kurfürstenstraße 40
14467 Potsdam
● Dr. med. Alexandra Mühlendyck
Kurfürstenstraße 40
14467 Potsdam
● Dr. Simone Vogel
Kurfürstenstraße 40
14467 Potsdam
Zahlt meine Krankenkasse die Hautkrebs-Vorsorge in Brandenburg?
Für gesetzlich Versicherte ist das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren kostenlos. Man kann es alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die Früherkennung von Hautkrebs ist laut Verbraucherzentrale nur dann eine Selbstzahlerleistung, wenn Patientinnen und Patienten unter als 35 Jahre sind, es sei denn, ihre Krankenkasse übernimmt die Früherkennung bereits vor dem 35. Lebensjahr. Wenn man sich häufiger als alle zwei Jahre untersuchen lassen will, wird das als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Die Verbraucherzentrale rät auf ihrer Webseite: „Wenn Sie das kostenlose Hautkrebs-Screening der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld bei der Arztpraxis erkundigen, ob sie diese Leistung auch anbietet. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Zusatzleistungen sie im Rahmen der Hautkrebs-Früherkennung übernimmt.“
Die Techniker Krankenkasse zum Beispiel übernimmt die Kosten für ein Hautkrebs-Screening ab 20 Jahren in Höhe der Satzungsleistung. In einzelnen Bundesländern gäbe es regionale Vereinbarungen. Die AOK Nordost hingegen übernehme die Kosten für einen Haut-Check vom Hausarzt bereits ab 18 Jahren, wenn dieser am Hausarztprogramm teilnimmt und in der Region Brandenburg seine Praxis hat. Auch die DAK beteilige sich bei 17- bis 34-Jährigen an den Kosten des Hautkrebs-Screenings. Bevor man also einen Termin zur Hautkrebsvorsorge antritt, sollte man sich unbedingt bei der Krankenkasse sowie bei der Arztpraxis über die Kostenübernahme informieren.
Sonnenschutz: Auswirkung der UV-Strahlung auf die Haut
Die „Deutsche Krebshilfe“ hat folgende Wirkungen von UV-Strahlung auf ihrer Webseite aufgelistet.
Akute UV-Wirkungen an der Haut:
- Hautrötung, Entzündung und/ oder Sonnenbrand
- Braunfärbung (Pigmentierung) – sofort oder verzögert
- Vitamin-D-Produktion
- Schwächung der körpereigenen Abwehr
Langfristige UV-Wirkung am Körper:
- Hautkrebs
- Hautalterung
- Schäden am Auge (grauer Star)
Wie schütze ich mich und meine Kinder vor der Sonne und UV-Strahlung?
Das Land Brandenburg warnt vor Hitze und Sonneneinstrahlung. Ab dem UV-Index 3 sollte man sich, Kinder und Senioren vor der Sonne schützen. Den UV-Index liest man auf seiner Wetter-App nach oder beispielsweise auf dem UV-Gefahrenindex vom Deutschen Wetterdienst. Folgende Maßnahmen schützen vor UV-Strahlung.
- Im Schatten bleiben
- UV-Kleidung tragen
- Sonnencreme auf alle Hautpartien, die nicht von Kleidung abgedeckt sind, auftragen
Was ist UV-Kleidung?
● UV-Kleidung ist spezielle Kleidung, die vor UV-Strahlung schützt. Sie ist somit ein wichtiges Mittel, um Sonnenbrand und Hautkrebs vorzubeugen.
● UV-Kleidung für Babys, Kinder und Erwachsene umfasst: Sonnenhüte, Badeanzüge, Hosen, Oberteile, Tücher und vieles mehr.
● Bei der Anschaffung sollte man auf einen UV-Schutzfaktor von mindestens 40 und auf das Siegel „UV Standard 801“ achten. Der UV Standard 801 ist eines der strengsten Prüf- und Zertifizierungssysteme. Im Unterschied zu anderen UV-Standards prüft der UV Standard 801 die Sonnenschutztextilien unter realistischen Gebrauchsbedingungen – im neuen, nassen, gedehnten und abgeriebenen Zustand.
Für Neugeborene und Babys unter einem Jahr ist direkte Sonne tabu. Man sollte mit ihnen im Haus oder draußen im Schatten bleiben. Für Kinder und Erwachsene aller Altersgruppen gilt ab einem UV-Index von 3: zwischen 11 und 15 Uhr nicht in die direkte Sonne. Außerdem sollte man einen Sonnenhut und UV-Kleidung tragen sowie Sonnencreme auftragen. Sonnencreme gibt es mit verschiedenen Lichtschutzfaktoren für Erwachsene sowie speziell für Kinder und Babys.