Sie wollen eine Immobilie erwerben und dem Käufer die Summe vollständig bzw. in Teilen in bar oder vielleicht mit Gold aus einem Erbe bezahlen? Das ist seit dem 1. April nicht mehr möglich. Seit diesem Tag gilt § 16a des Geldwäschegesetzes (GwG), der sowohl den Kauf und Tausch von Immobilien al...