MOZ+MOZ+Immobilien in Brandenburg
: Bund verbietet Bar-Zahlung beim Haus-Kauf – das steckt dahinter

Bisher war es grundsätzlich nicht verboten: Wer eine Immobilie kaufen will, konnte dies auch in Brandenburg mit Bargeld tun. Das ist seit dem 1. April vorbei. Was das für Notarverträge und Käufer bedeutet.
Von
Kerstin Bechly
Potsdam
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Auch wenn es im Regelfall nicht üblich war: Seit dem 1. April dürfen Immobilien-Geschäfte nicht mehr bar abgewickelt werden. Was bezweckt der Bund damit?

Christin Klose/dpa