Jugendstrafe: Wie ein Schüler aus Eberswalde zum räuberischen Erpresser wurde
Ab 14 ist man strafmündig. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann schnell als Verbrecher verurteilt werden. So ist es jetzt einem zum Tatzeitpunkt 15-Jährigen aus Eberswalde ergangen.

Ein Teenager aus Eberswalde ist auf dem Weg zum Abitur, aber auch im Konflikt mit dem Strafgesetzbuch. (Symbolbild)
Thomas Frey/dpa
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