MOZ+MOZ+Kinderpornografie in Brandenburg
: Urteil nicht im Führungszeugnis – wie kann das sein?

Der Prozess um Kindesmissbrauch durch einen ehrenamtlichen DRK-Mitarbeiter hat viele Menschen aufgewühlt. Denn das DRK konnte nicht wissen, dass der Mann früher schon auffällig war. Eine Lücke im Gesetz?
Von
Mathias Hausding
Frankfurt (Oder)
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Manche Vorstrafen stehen nicht im erweiterten Führungszeugnis. Ein Jurist erklärt die Hintergründe und sagt, ob für den Gesetzgeber Handlungsbedarf besteht. (Symbolbild)

Rolf Vennenbernd/dpa