MOZ+MOZ+Kinderpornografie in Brandenburg
: Wiederholungstäter aus dem Barnim – muss er in Haft?

Das Amtsgericht Bernau hat den vorbestraften Mann zu einer Gefängnis-Strafe verurteilt. Im Prozess am Landgericht Frankfurt bittet er um Gnade. Das Urteil.
Von
Mathias Hausding
Frankfurt (Oder)
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Der Angeklagte sei kein „Neigungstäter“, heißt es. Warum hat er dann Kinderpornografie konsumiert und an andere Kriminelle weitergegeben? (Symbolbild)

Marcus Brandt/dpa