Kinderzuschlag steigt
: Hilfen für 1,2 Millionen Kinder

Der Kinderzuschlag für mit Familien mit geringen Einkommen steigt. Außerdem beschloss der Bundestag noch weitere Hilfen.
Von
Michael Gabel
Berlin
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Symbolbild Kinderarmut

dpa

Das „Starke–Familien–Gesetz“ von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht vor, dass der monatliche Kinderzuschlag, der Bedürftigen zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, von derzeit maximal 170 auf 185 Euro pro Kind steigt. Der Staat unterstützt damit Eltern, die zwar arbeiten gehen, bei denen das Geld aber trotzdem kaum zum Leben reicht. Außerdem steigen die Zuschüsse für das Schulessen, die Schülerfahrkarte sowie für Musik und Sport.

Von dem neuen Gesetz können nach Ministeriumsangaben Eltern von 1,2 Millionen Kindern profitieren. Bis 2021 sind Ausgaben von mehr als einer Milliarde Euro geplant. Wenn der Bundesrat zustimmt, kann die Neuregelung zum 1. Juli in Kraft treten.

Oppositionspolitiker kritisierten im Bundestag, dass der Kinderzuschlag bisher nur von einem geringen Teil der Adressaten in Anspruch genommen werde und dass sich das mit dem neuen Gesetz nicht ändern werde. Das Antragsverfahren sei immer noch viel zu bürokratisch, sagte Grünen–Chefin Annalena Baer­bock. Die Grünen und die Linke favorisieren eine Kinder–Grundsicherung, die alle Sozialleistungen für Kinder zusammenfasst.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD–Bundestagsfraktion, Katja Mast, betonte, auch ihre Partei wolle eine solche Grundsicherung. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen seien aber ein wichtiger „erster Schritt“, um einkommensschwachen Familien besser zu helfen. Bisher werden die Leistungen nur von 30 Prozent der Berechtigten in Anspruch genommen. Auch beim neuen, vereinfachten Verfahren geht man im Ministerium davon aus, den Anteil zunächst nur auf 35 Prozent steigern zu können.

Die geplanten Änderungen im Einzelnen: Neben Kindergeld und erhöhtem Kinderzuschlag erhalten Eltern mit geringen Einkommen künftig auch ein von 100 auf 150 Euro aufgestocktes „Schulstarterpaket“ — also Geld unter anderem für Ranzen, Hefte, Lernsoftware. Für Sport und das Erlernen eines Musikinstruments gibt es künftig einen Zuschuss von 15 statt bisher zehn Euro. Zudem solle es den Eltern erleichtert werden, Geld für die Teilnahme an Klassenfahrten zu beantragen.

Auch bürokratische Hürden werden beseitigt. So muss der Kinderzuschlag nur noch halbjährlich beantragt werden und bleibt in dieser Zeit unverändert, auch wenn sich die finanziellen Verhältnisse der Familie zwischenzeitlich ändern. Zudem entfällt die „Abbruchkante“ bei etwas höheren Einkommen: Der Zuschlag wird nicht mehr gestrichen, sondern stufenweise reduziert. Der Eigenanteil der Eltern für das Schulmittagessen und die Schülerfahrkarte entfällt. Außerdem werden die Kosten für Nachhilfe künftig auch für Kinder übernommen, die nicht versetzungsgefährdet sind.