MOZ+MOZ+Kindesmissbrauch in Strausberg
: Übergriffe beim Fernsehen – Angeklagter muss erneut vor Gericht

Verurteilt für schweren sexuellen Missbrauch, trotzdem keine Gefängnisstrafe. Dieses milde Amtsgericht-Urteil wurde jetzt am Landgericht Frankfurt (Oder) überprüft. Muss der Angeklagte in Haft, und wie geht es dem Opfer?
Von
Mathias Hausding
Frankfurt (Oder)
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Der Täter war ein Freund der Familie. Als er abends mit Sebastian fernsah, kam es zu den Übergriffen auf das Kind. (Symbolbild)

Arne Dedert/dpa