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: Wem gehört der Altar? Gericht entscheidet Kirchen-Streit

Eine Kirche in der Uckermark streitet mit einer aus Märkisch-Oderland erbittert um Altar und Kanzel aus dem 17. Jahrhundert. Jetzt wurde die Sache am Landgericht Frankfurt (Oder) geklärt.
Von
Mathias Hausding
Frankfurt (Oder)
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Gehört er nach Hennickendorf oder nach Lychen? Über diesen Altar hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden

Gehört er nach Hennickendorf oder nach Küstrinchen? Über diesen barocken Schnitz-Altar, gefertigt im Jahr 1720 von Heinrich Bernhart Hattenkerel, hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.

Mathias Hausding/Patrick Pleul/dpa