Missbrauch in Spandau
: Angeklagter bestreitet Vergewaltigung der Stieftochter

Eine Jugendliche offenbarte, dass sie als Zwölfjährige vom Lebensgefährten ihrer Mutter vergewaltigt worden sei. Welche Fragen der Prozess aufwirft.
Von
Roland Becker
Spandau
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Prozess gegen Lutz G. sexueller Missbrauch Vergewaltigung Kind 18. Kammer Vorsitz Dr. Ralf Vogl (Zweiter von links) Landgericht Berlin

Unter Vorsitz von Richter Dr. Ralf Vogl muss die 18. Kammer des Landgerichts Berlin klären, ob ein zur Tatzeit zwölfjähriges Mädchen im Jahr 2019 zweimal vom Lebensgefährten ihrer Mutter sexuell missbraucht worden ist.

Roland Becker

Sexueller Missbrauch von Kindern findet meist im Geheimen statt. Dritte als Zeugen gibt es nicht. So ist es auch im Fall einer heute 17-jährigen Jugendlichen. Im Dezember 2022 gab sie an, drei Jahre zuvor zweimal sexuell missbraucht und vergewaltigt worden zu sein. Auf der Anklagebank des Berliner Landgerichts sitzt am Mittwoch (3. Juli) Lutz G., der Lebensgefährte der Mutter. Er bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten.

Es kommt nicht selten vor, dass minderjährige Opfer sexueller Gewalt über Jahre das Geschehene verdrängen, zumindest darüber schweigen. Auch G. tat das. Es waren zwei Freundinnen, denen sie sich offenbarte. Freundin Mia sagt vor Gericht, dass G. ihr gegenüber Ende 2019 oder Anfang 2020 erste Andeutungen per WhatsApp gemacht habe. Es sei von sexuellen Berührungen die Rede gewesen. Von Vergewaltigungen kann die 17-jährige Zeugin nichts berichten.

Freundinnen des Opfers als Zeuginnen geladen

Es dauerte noch zwei Jahre, ehe G. gegenüber ihrer Freundin Lea deutlicher wurde. „Ich weiß ein paar Details, fühle mich aber nicht so wohl, das zu sagen“, zögert sie im Zeugenstand, Details anzusprechen. Es dürfte auch der sensiblen Prozessführung des Vorsitzenden Richters Dr. Ralf Vogl zu verdanken sein, dass sich Lea dann doch an die entscheidende Szene erinnert, die an ihrem Geburtstag stattgefunden habe.

Als sie ihrer Freundin erzählte, „von komischen Typen belästigt“ worden zu sein, habe ihre Freundin G. gesagt, „dass sie von ihrem Stiefvater vergewaltigt wurde“. Zu den Straftaten soll es an nicht näher bekannten Tagen im Juni und November 2019 gekommen sein. In der Anklageschrift heißt es zum Geschehen nach der ersten Vergewaltigung: „Er ging zur Arbeit. Die Zeugin blieb weinend zurück.“

Ehe die Vorwürfe bei der Polizei landeten, nahmen sie viele Umwege. Erst erfuhr die Mutter einer Freundin davon, die es der Schule meldete. Eine Sozialpädagogin teilte es der Tante von G. mit, die wiederum ihren Bruder – den Vater von G. – informierte. Der erstattete am 20. Dezember 2022 Anzeige. Zuvor habe er weder mit seiner damals 15-jährigen Tochter gesprochen, noch diese zur Polizei mitgenommen, sagt er als Zeuge aus.

Angeklagter beteuert vor Gericht seine Unschuld

Offen bleibt an diesem ersten Verhandlungstag, ob sich die vorgeworfenen Taten in der ehemaligen Wohnung der Mutter in Spandau oder in der des Lebensgefährten in Heiligensee – kaum mehr als einen Steinwurf entfernt vom Hennigsdorfer Ortsteil Stolpe-Süd – zugetragen haben. Geht es nach der Darstellung des Angeklagten, sei weder dort noch hier etwas vorgefallen.

„Mein Mandant beteuert, nie und nimmer die Taten begangen zu haben. Er ist auch nie in anderer Art und Weise gegenüber der Tochter seiner Lebensgefährtin übergriffig geworden“, versichert der Verteidiger von Lutz G. Der schwant Schlimmes: „Wie soll ich das beweisen? Ich komme aus der ganzen Sache nicht mehr raus.“

Beleidigungen wie „Dreckschlampe“ fielen häufiger

Die Mutter von G. habe mit ihren beiden Kindern in Spandau gelebt, als er sie 2015 kennenlernte. Später wohnten alle gemeinsam in seinem kleinen Haus in Heiligensee. Lutz G. lässt sich fast eine halbe Stunde Zeit, über G. zu sprechen: über das Verhältnis zu ihr, über die teils schwierigen Beziehungen zu Vater und Mutter. Der anfangs gute Kontakt zu G. sei immer schlechter geworden. Je länger er redet, umso weniger lässt er ein gutes Haar an dem damals pubertierenden Mädchen. Sie habe gelogen, sei über Nacht weggeblieben und habe seine Wohnung verdreckt.

Der Angeklagte räumt ein, dass er gegenüber dem Mädchen verbal übergriffig geworden ist: „Du bist so eine Dreckschlampe“, zitiert er sich selbst und fügt hinzu: „Ich habe sie ein bisschen unter der Gürtellinie beleidigt.“ G's. Freundin Lea wird wenig später aussagen: „Ich fand ihn von Anfang an ein bisschen unangenehm, einfach unsympathisch.“

Prozess gegen Lutz G. sexueller Missbrauch Vergewaltigung Kind 18. Kammer Vorsitz Dr. Ralf Vogl (Zweiter von links) Landgericht Berlin rechts Angeklagter Lutz G.

Lutz G. muss sich wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes vor dem Landgericht Berlin verantworten. Er bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten.

Roland Becker

Die Verteidigung setzt darauf, einen Zusammenhang zwischen einem eskalierenden Kinobesuch des Angeklagten mit G. und der wenige Tage später erstatteten Anzeige bei der Polizei herzustellen. Der Anwalt spricht nicht direkt von einer Racheaktion des Mädchens, sagt aber: „Der Kinobesuch steht in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit den Vorwürfen.“

Es war der 18. Dezember 2022 und damit zwei Tage, bevor der Vater von G. zur Polizei ging, als der Angeklagte mit dem Mädchen das Kino Cine-Star in Tegel besuchte. Dort habe sie sich unmöglich benommen, Popcorn verstreut und zertreten. Darüber sei man in Streit geraten, er habe sie erneut beleidigt. Als man sich im Unreinen trennte, sei es schon späte Nacht gewesen. Als der Anwalt dem Richter die Kinokarten als Beweismittel vorlegt, stellt sich heraus: Der Film begann um 15 Uhr. Der Angeklagte beharrt auf seiner Darstellung: „Es muss sehr spät gewesen sein. Es war schon dunkel.“ Das ist es zur Wintersonnenwende bereits vor 16 Uhr der Fall.

Es sind solche kleinen Ungereimtheiten, die Fragen aufwerfen. Doch es stellen sich noch andere Fragen. Weshalb hat seine Lebensgefährtin laut Lutz G. nie mit ihrer Tochter über die erhobenen schweren Vorwürfe gesprochen? Warum haben die Vorwürfe der Beziehung zwischen den beiden Partnern nicht geschadet? L. sagt lediglich: „Ich lebe weiter mit der Mutter von G. zusammen.“

Opfer befindet sich noch immer in Therapie

In diesem Prozess steht Aussage gegen Aussage. Alle Zeugen können nur vom Hörensagen berichten. Viel dürfte von dem betroffenen Mädchen selbst abhängen. Wenn voraussichtlich am nächsten Prozesstag die mehrstündige Aussage von G. bei der Polizei vorgespielt wird, werden Richter und Schöffen auch zwischen den Zeilen lesen müssen, auf Zögerlichkeiten, auf Mimik und Gestik achten. All das könnten Puzzlesteinchen sein, um die Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin zu prüfen und der Wahrheitsfindung näherzukommen.

Eines gibt zu denken. In der Anklage wird erwähnt, dass G. auch fünf Jahre nach den Lutz G. vorgeworfenen Taten an posttraumatischen Belastungsstörungen leidet und von Panikattacken ergriffen wird. Die Jugendliche befindet sich bis heute in therapeutischer Behandlung. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass sich G. die vorgeworfenen sexuellen Missbräuche nicht als Racheakt ausgedacht hat. Der Prozess wird am 8. Juli fortgesetzt.