Die Corona-Inzidenz in Brandenburg ist weiter rückläufig. An diesem Mittwoch (4.5.) lag sie bei rund 431. Jetzt hat das Land Brandenburg neue Regeln für die verpflichtende Isolation und die Quarantäne für Kontaktpersonen erlassen. Damit gilt:
  • Die Isolation nach positivem Corona-Test wird auf 5 Tage verkürzt.
  • Ein Freitesten ist nicht mehr nötig.
  • Voraussetzung ist, dass der Infizierte vor mindestens 48 Stunden ohne Symptome ist.
  • Wenn noch Symptome bestehen, verlängert sich die Frist automatisch, bis die 48-Stunden-Symptomfreiheit erreicht werden.
  • Nach 10 Tagen entfällt die Pflicht zur Isolation vollständig.
  • Die Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt vollständig.
  • Die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg sollen die Regel bis zum 6. Mai in Kraft setzen.
Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, wurden alle Landkreise und kreisfreien Städte informiert. Die Regeln sollen landesweit gelten. Grundlage für die Verfügung sind die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI). Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) betonte, dass die Isolation weiterhin verpflichtend sei. Es wird außerdem empfohlen, nach fünf Tagen einen Antigen-Schnelltest zu machen. Auch Kontaktpersonen, die nicht mehr in Quarantäne müssen, wird empfohlen, sich regelmäßig selbst zu testen.
Der Unterschied zu den bislang geltenden Regeln ist, dass sich Infizierte erst nach sieben Tagen freitesten konnten.
Auch der Berliner Senat hat für Infizierte in der Hauptstadt die Regeln angepasst – entsprechend den Empfehlungen des RKI.

So sehen die Empfehlungen des RKI jetzt aus:

Positiv getestete Personen sind nach den neuen Vorgaben verpflichtet,
  • sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses abzusondern. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Anordnung oder Mitteilung durch das Gesundheitsamt.
  • unverzüglich einen zertifizierten Antigentest oder PCR-Test durchführen zu lassen, wenn sie sich selbst mittels Antigen-Schnelltest positiv getestet haben.
  • Bei einem positiven Antigenschnelltest, der in einer zertifizierten Teststelle erfolgt ist, ist kein PCR-Bestätigungstest zwingend notwendig.
  • Kontaktpersonen müssen über das positive Testergebnis informiert werden.

Was gilt für Verdachtspersonen und Kontaktpersonen

  • Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich isolieren. Dazu zählen Personen, die sich zum Beispiel mit einem Selbsttest positiv getestet haben. Verdachtspersonen sind auch alle Personen, die Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion hindeuten. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Verdachtspersonen in jedem Fall absondern. Wenn der PCR-Test negativ ist, endet die Absonderung sofort.
  • Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen. Alle Kontaktpersonen – insbesondere Haushaltsangehörige – sind jedoch weiterhin dazu aufgefordert, Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten.
  • Um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen zu vermeiden, gilt für positiv getestete Personen, die in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder der Eingliederungshilfe arbeiten: Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit müssen sie 48 Stunden symptomfrei sein und einen frühestens am 5. Tag durchgeführten negativen Test (Fremdtestung; Schnell- oder PCR-Test) vorlegen. Wer für zehn Tage abgesondert war, braucht keinen Testnachweis; allerdings müssen 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen.
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