Pilze sammeln in Spandau
: Bußgeld droht – an diesen Stellen kann es teuer werden

Die Pilzsaison 2024 ist angebrochen. Auch in Berlin-Spandau zieht es viele leidenschaftliche Sammler in den Wald. Doch bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Ein Korb voller Pilze kann teuer werden.
Von
Britta Meyer
Berlin-Spandau
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ARCHIV - 26.09.2017, Brandenburg, Biegen: Ein mit Maronen-Röhrlingen gefüllter Pilzkorb steht neben einem Steinpilz auf dem Waldboden. (zu dpa "Herbsttrends - Was die dritte Jahreszeit zu bieten hat" vom 21.11.2018) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Pilzsammler müssen im Spandauer Forst aufpassen, damit sie sich kein deftiges Bußgeld einhandeln

Patrick Pleul/dpa
  • Pilzsaison 2024: In Spandau drohen hohe Bußgelder bei Verstößen im Forst.
  • Der Spandauer Forst ist ein großes Schutzgebiet, in dem strenge Sammelregeln gelten.
  • In Naturschutzgebieten ist das Pilzesammeln grundsätzlich verboten.
  • Bis zu 1 Kilo Pilze pro Person und Tag ist für den Eigenbedarf erlaubt.
  • Verstöße können Bußgelder bis zu 10.000 Euro in Berlin und 20.000 Euro in Brandenburg nach sich ziehen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wenn der Regen fällt und die Temperaturen sinken, strömen die Pilzsammler in die Wälder. Der Spandauer Forst ist mit beeindruckenden 1347 Hektar Fläche eines der größten Waldgebiete Berlins. Doch Vorsicht ist geboten.

Ausgestattet mit Körben, Messern und Sammelfreude machen sich dieser Tage viele Gourmets auf den Weg, um im Wald nach Pilzen zu suchen. Hierbei sind die Wälder rund um Berlin beliebte Ziele, wenn in bester Herbstlaune „in die Pilze" gegangen wird. Doch nicht überall darf alles gesammelt werden. Auch gewiefte Pilzjäger sollten sich stets darüber bewusst sein, welche Folgen es für sie haben kann, im falschen Gebiet zu wildern.

Schutzorte in Spandau – wo Menschen nichts verloren haben

Der gesamte Spandauer Forst ist als Fauna-Flora-Habitat, als Landschafts- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die Abschnitte des Teufelsbruchs, seine Nebenmoore und der Eiskeller sind sogar als Naturschutzgebiete unter besonders strenge Schutz gestellt.

Letzterer hat einen moorigen Boden und einen sehr hohen Grundwasserspiegel, und bietet damit vielen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ein Zuhause, das nicht betreten werden darf. In diesen Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen streng reglementiert. Aber was heißt das konkret?

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht Berlin (inklusive Natura 2000)

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht Berlin (inklusive Natura 2000)

Geoportal Berlin (FIS-Broker)

Wie das Bezirksamt Spandau bestätigte, ist in Naturschutzgebieten das Pilzesammeln grundsätzlich verboten. Streng geschützte Bereiche, wie zum Beispiel Biotopen, Mooren oder Feuchtwiesen, dürfen nicht einmal betreten werden. Diese Ökosysteme und ihre Bewohner reagieren äußerst empfindlich auf Störungen.

Allerdings kann auf die Randgebiete der geschützten Zonen ausgewichen werden. In den äußeren Teilen des Spandauer Forstes, die nicht zum Kerngebiet des Naturschutzes gehören, ist das Sammeln von Pilzen für den Eigenbedarf erlaubt.

Eigenbedarf? Diese Pilze und Mengen dürfen gesammelt werden

Was aber bedeutet „Eigenbedarf“? Laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes darf jeder wild lebende Pilze aus der Natur „an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen„. Bis zu 1 Kilo Pilze pro Person und Tag sind in den meisten Fällen unbedenklich. Hiermit soll ein rücksichtsloses „Leersammeln“ der Bestände zum Zweck des Verkaufs verhindert werden. Auch sollten Pilze immer behutsam mit einem Messer abgeschnitten werden, statt sie mitsamt der Knolle aus dem Boden zu reißen.

In Naturschutzgebieten besteht unter anderem auch Leinenzwang für Hunde.

In Naturschutzgebieten besteht unter anderem auch Leinenzwang für Hunde.

Soeren Stache/dpa/dpa-Zentralbild

Grundsätzlich dürfen also gängige Speisepilze gesammelt werden, solange dies in kleinen Mengen und unter Beachtung der örtlichen Regeln erfolgt. Zu den häufig vorkommenden und beliebten essbaren Pilzen gehören unter anderem der Maronenröhrling, der Steinpilz, der Pfifferling und die Rotkappe.

Auch gibt es in den Spandauer Wäldern einige Speisepilze, die entweder wegen ihrer Seltenheit oder ökologischen Bedeutung besonders geschützt sind. Der Kaiserling zum Beispiel darf in ganz Deutschland nicht einmal einzeln gesammelt werden.

Verstöße können teuer werden

Grundsätzlich sollten Pilzsammler auf einige simple Hinweise achten. Zäune und Warnschilder sind klare Grenzen, auch ein auffallend junger Baumbestand sollte zu denken geben. Wer lieber ganz sichergehen will, kann vorab beim örtlichen Forstamt nachfragen.

ARCHIV - ILLUSTRATION - Hände halten Steinpilze, Pfifferlinge und Maronen, aufgenommen am 05.08.2011 in Leipzig (Sachsen). Das warm-feuchte Wetter lässt die Pilze sprießen - und lockt Massen von illegalen Pilzsammlern an. Zum Eigenverzehr sind bis zu zwei Kilogramm erlaubt. Pilze in größeren Mengen zu sammeln und diese auf Märkten, an Händler oder Restaurants zu verkaufen, ist dagegen illegal. Foto: Peter Endig/dpa (zu dpa: "Illegale Pilzsammler in Wäldern in NRW unterwegs" vom 22.10.2013) +++ dpa-Bildfunk +++

Steinpilze, Pfifferlinge und Maronen zählen zu den beliebtesten Speisepilzen und dürfen in kleinen Mengen gesammelt werden.

Peter Endig / dpa

In den Spandauer Wäldern und generell in Berliner Naturschutzgebieten können Verstöße gegen die Sammel- und Naturschutzregeln mit teils hohen Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt von mehreren Faktoren ab.

Wer zum Beispiel in streng geschützten Zonen, wie dem Teufelsbruch oder dem Eiskeller, zu kommerziellen Zwecken große Mengen an Pilzen sammelt und dabei den Boden aufreißt und Pflanzen zerstört, kann sich auf eine gepfefferte Strafe gefasst machen.

Wie bei allen Vergehen gilt auch hier: Wiederholungstäter trifft es härter. Wer mehrfach gegen Sammel- oder Naturschutzvorschriften verstoßen hat und erneut beim illegalen Pilzesammeln erwischt wird, kann gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog im Land Berlin mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro rechnen, in Brandenburg kann es sogar bis zu 20.000 Euro kosten.