Artgemeinschaft in Brandenburg
: Razzia in Elbe-Elster nach Verbot von Nazi-Vereinigung

Razzia am frühen Morgen im Elbe-Elster-Kreis. Nach dem Verbot einer einer rechtsextremen Vereinigung namens „Artgemeinschaft“ durchsucht die Polizei derzeit deutschlandweit Wohnungen und Geschäfte. In Brandenburg ist ein Mitglied der Gruppe in Elbe-Elster betroffen.
Von
Bodo Baumert
Potsdam/Berlin
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Die Polizei hat in Brandenburg und weiteren Bundesländern Razzien durchgeführt. Damit soll das Verbot der „Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ durchgesetzt werden. Dieses wurde von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) angeordnet.

Jens Büttner/dpa

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine weitere rechtsextremistische Vereinigung verboten. Einsatzkräfte der Polizei durchsuchten am Mittwochmorgen 26 Wohnungen von 39 Mitgliedern sowie Räume des Vereins „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ in zwölf Bundesländern, wie das Innenministerium in Berlin mitteilte.

Das Verbot gegen die Vereinigung, die dem Milieu der völkischen Siedler zugerechnet wird, sei mehr als ein Jahr vorbereitet worden. Maßgeblich seien hierbei Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gewesen.

Wie das Polizeipräsidium in Potsdam bestätigt, war in Brandenburg eine Wohnung im Elbe-Elster-Kreis Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen. Nähere Details gab die Polizei nicht bekannt, um die laufenden Aktionen nicht zu gefährden. Die Polizei ist mit zwölf Einsatzkräften des Landeskriminalamtes und der Bereitschaftspolizei im Einsatz.

Faeser beschrieb in einer Mitteilung „Die Artgemeinschaft“ als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“. Die Ministerin begründete ihre Entscheidung auch mit dem Kindeswohl. Sie sagte: „Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen.“

Artgemeinschaft: Das weiß der Verfassungsschutz über die rechte Gruppe

In Brandenburg ist die Gruppe bisher kaum aufgefallen. Im Verfassungsschutzbericht taucht sie gar nicht auf. Anders in Sachsen, wo am Morgen ebenfalls Durchsuchungen stattgefunden haben. Hier spricht der Verfassungsschutz im Bezug auf die „Artgemeinschaft“ von einer Gruppe, die im völkisch-rassistischen Milieu die Führung beanspruche.

„Kennzeichnend für die Artgemeinschaft ist die Anerkennung des Führerprinzips, die Forderung nach Unterordnung des Einzelnen unter die Gemeinschaft wie auch die Verpflichtung zur Reinheit der Rasse bzw. Art“, heißt es im aktuellen sächsischen Verfassungsschutzbericht. An „Gemeinschaftstagungen“ der Gruppe in Thüringen nähmen regelmäßig auch Mitglieder aus Sachsen teil.

Artgemeinschaft: Verbot auch aller untergeordneten Organisationen

Laut Bundesinnenministerium umfasst das Verbot auch alle Teilorganisationen der Bewegung, die nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 150 Mitglieder hat. Dazu gehörten sogenannte „Gefährtschaften“, „Gilden“, „Freundeskreise“ und ein Verein namens „Familienwerk“. Durchsucht wurde den Angaben zufolge in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In der vergangenen Woche hatte Faeser die elitäre Neonazi-Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ verboten. Vor allem durch die „manipulativ indoktrinierende Erziehung ihrer Kinder“ und den Vertrieb entsprechender Schriften sei die „Artgemeinschaft“ nicht weniger gefährlich als die „Hammerskins“, sagte die Ministerin.

Artgemeinschaft: Verbot wegen Verstoß gegen Menschenwürde

Zur Begründung des Verbots führte ihr Ministerium aus, die Siedlerbewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, was mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen sein.

Der Verfassungsschutz führt Siedlungsbestrebungen von Rechtsextremisten in seinem aktuellen Jahresbericht gesondert auf. In dem Bericht heißt es, Ziel dieser Bewegungen sei zumeist der „Erhalt der Deutschen“. „Deutschsein“ werde hierbei vor allem unter Rückgriff auf den ethnischen Volksbegriff im Sinne der völkischen „Blut-und-Boden“-Ideologie definiert.