Rettungsdienst in Brandenburg: Landesweit keine Gebührenbescheide für Fehlfahrten

Der Anfruf in den Notdienstzentralen wird in ganz Brandenburg keine finanziellen Folgen für Patienten haben. Nun hat auch Märkisch-Oderland erklärt, auf Gebührenbescheide zu verzichten. (Symbolbild)
Patrick Pleul/dpa- Märkisch-Oderland erhebt keine Gebühren für Fehlfahrten im Rettungsdienst.
- Landesweit sollen Patienten nach Notrufen keine finanziellen Folgen befürchten.
- Land unterstützt Kreise zwei Jahre mit je 40 Millionen Euro – Vorinfos an Patienten sind hinfällig.
- OVG urteilte, Kassen tragen Fehlfahrten nicht; Bund plant Gesetzesänderung ab 1. Januar 2027.
- Fehlfahrten: Versorgung vor Ort statt Kliniktransport, auch Todesfälle werden so erfasst.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Landkreis Märkisch-Oderland wird keine Gebühren für Fehlfahrten im Rettungsdienst erheben. Das teilte Landrat Gernot Schmidt (SPD) am Montag (13. 07.) in einer Pressemitteilung mit. Die in den vergangenen Wochen versandten Vorinformationen an Patienten sind damit gegenstandslos, betonte Schmidt.
Der Landrat bedankte sich namentlich bei Finanzminister Daniel Keller (SPD) und Innenminister Jan Redmann (CDU), die Anfang Juli gemeinsam mitgeteilt hatten, dass die Kreise und kreisfreien Städte bei der Finanzierung des Rettungsdienstes für zwei Jahre mit je 40 Millionen Euro unterstützt werden.
In Märkisch-Oderland war zunächst argumentiert worden, dass die auf den Landkreis entfallenden rund vier Millionen Euro nicht die kompletten Kosten der Fehlfahrten decken würden und man deshalb an den Gebührenbescheiden festhalten wolle. Schon im Frühjahr 2025 hatte der Landkreis mit der Versendung von Gebührenbescheiden gedroht. Das Vorgehen hatte landesweit für Verunsicherung gesorgt, weil Patienten befürchten mussten, beim Ruf eines Notarztes mit Kosten überzogen zu werden.
Gesetz des Bundes soll Finanzierung der Fehlfahrten regeln
Fehlfahrten sind solche Einsätze, bei denen der Patient nicht in eine Notaufnahme gefahren, sondern vor Ort medizinisch versorgt wird. Auch Fälle, in denen der Betroffene verstirbt, werden als sogenannte Fehlfahrten geführt. Das Oberverwaltungsgericht hatte zu Beginn des Jahres geurteilt, dass die entsprechenden Kosten nicht von den Kassen getragen werden müssen. Die Kreise hatten daraufhin Unterstützung vom Land eingefordert.
„Die nun erzielte Verständigung ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend wird jedoch sein, dass die angekündigten bundesgesetzlichen Änderungen zügig umgesetzt werden. Nur so kann die Finanzierung des Rettungsdienstes dauerhaft auf eine verlässliche Grundlage gestellt und die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig gesichert werden“, erklärt Landrat Gernot Schmidt in seiner Presseerklärung. Mit einer Novelle des Rettungsdienstgesetzes sollen ab 1. Januar 2027 bundesweit die Kosten für Fehlfahrten den Kassen übertragen werden.
Die von Keller und Redmann angekündigten 80 Millionen Euro stammen aus dem sogenannten Nothilfefonds für notleidende Kommunen des Innenministeriums. Dort befanden sich zuletzt weit mehr als 100 Millionen Euro, die über Jahre hinweg nicht abgeflossen sind. Der Landesrechnungshof hatte die Landesregierung aufgefordert, die Gelder den Kommunen unbürokratisch zugutekommen zu lassen.

