MOZ+MOZ+Rosneft-Urteil
: Einmal durchatmen, dann die Energieversorgung und Arbeitsplätze endgültig absichern

Nun auch juristisch geklärt: Der Bund durfte im September 2022 die deutschen Rosneft-Töchter in die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur geben. Doch Ausruhen sollte sich die Ampel auf dem Urteil nicht.
Kommentar von
Jacqueline Westermann
Berlin
Jetzt in der App anhören

Die Anlagen der Erdölraffinerie auf dem Industriegelände der PCK-Raffinerie GmbH sind abends beleuchtet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Bund die Tochtergesellschaften von Rosneft treuhänderisch verwalten darf.

Christophe Gateau/dpa