Sexueller Missbrauch in Rathenow: Kinderarzt wegen 130 sexualisierter Straftaten angeklagt

Ein Schild weist auf die Klinik der Havelland-Klinikgruppe in Rathenow hin.
Elisa Schu/dpa- Ein Kinderarzt in Brandenburg ist wegen 130 sexualisierter Straftaten angeklagt.
- Viele Taten sollen während seines Dienstes im Krankenhaus in Rathenow geschehen sein.
- Er sitzt seit November 2025 in Untersuchungshaft – als Haftgrund gilt auch Wiederholungsgefahr.
- Die Vorwürfe betreffen Taten von Anfang Dezember 2013 bis November 2025.
- Die Klinik prüft Schutzmechanismen, da das Vier-Augen-Prinzip bei einer Untersuchung verletzt wurde.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein Kinderarzt an einer Klinik im Havelland in Brandenburg wird wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in 130 Fällen angeklagt. Hierzu zählen unter anderem die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung, viele davon während seines Dienstes, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam mitteilte.
Der Kinderarzt sitzt seit November 2025 in Untersuchungshaft. Die Dimension der Taten war bislang nicht bekannt.
Im Januar 2026 war bekannt geworden, dass der Arzt während des Dienstes im Krankenhaus in Rathenow westlich von Berlin ein Kind sexuell missbraucht haben soll. Nach der Anzeige der Mutter eines Kindes kam es zu Durchsuchungen durch die Polizei.
Die Ermittler stellten eine Vielzahl von Datenträgern sicher. Die Staatsanwaltschaft prüfte rasch, ob es weitere Opfer gab. Als Haftgrund wurde auch Wiederholungsgefahr angeführt.
Justiz: Großteil der Taten im Dienst als Kinderarzt
Die angeklagten 130 Straftaten sollen sich im Zeitraum vom Anfang Dezember 2013 bis zum November 2025 ereignet haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. „Einen Großteil der Taten soll der Beschuldigte im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen haben.“ Der Beschuldigte befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Die Havelland-Kliniken hatten im Januar 2026 bereits angekündigt, ihre Schutzmechanismen zu überprüfen und den Fall mithilfe von Experten aufzuarbeiten. Bei der Untersuchung des Kindes sei das geltende Vier-Augen-Prinzip – wonach zwei Personen anwesend sein müssen – verletzt worden, hatte die Havelland-Klinikgruppe damals erklärt.
Eine interne Aufarbeitung sei eingeleitet. „Die Vorwürfe erschüttern das Vertrauen von Patientinnen und Patienten und ihren Familien“, hatte der Ärztliche Direktor, Mike Lehsnau, gesagt.
