Tote Frau auf der A9: Urteil nach Mord an Lehrerin auf der Autobahn rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Urteile gegen zwei Männer bestätigt. (Archivfoto)
Soeren Stache/dpa- BGH bestätigt lebenslange Haft für zwei Männer nach Mord an Lehrerin auf der A9.
- Ex-Partner plante Tat wegen Sorgerechtsstreit, Schulfreund führte Mord aus.
- Opfer (40) wurde 2023 bei Potsdam von Straße abgedrängt und erschossen.
- Besondere Schwere der Schuld für Ex-Partner schließt Haftentlassung nach 15 Jahren aus.
- Urteil des Landgerichts Potsdam aus 2024 ist nun rechtskräftig.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Mehr als zwei Jahre nach dem Mord an einer Lehrerin auf der Autobahn A9 bei Brück ist die Verurteilung der beiden Täter rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig verwarf die Revisionen der Männer (Az.: 6 StR 164/25). Der Ex-Partner der Frau und dessen Schulfreund waren wegen Mordes schuldig gesprochen worden.
Das Landgericht Potsdam hatte die beiden Deutschen im September 2024 zu lebenslanger Haft verurteilt. Für den ehemaligen Lebensgefährten der Lehrerin war außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Das schließt normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.
Opfer von der A9 abgedrängt und erschossen
Die 40 Jahre alte Lehrerin war im Mai 2023 südwestlich von Potsdam in ihrem Auto auf ihrem Standstreifen der A9 erschossen worden. Zuvor war ihr Fahrzeug gerammt und von der Straße abgedrängt worden.
Den Plan für die Tat entwickelte nach Überzeugung der Richter der Ex-Partner des Opfers. Hintergrund war demnach ein Sorgerechtsstreit mit der Frau um den gemeinsamen Sohn gewesen. Der Mann habe seine Ex-Partnerin gehasst. Der Schulkamerad setzte den Plan in die Tat um und erschoss die Frau.
