Unfall mit Blumenkübel in Berlin: Was Mieter auf ihrem Balkon beachten müssen

Ist der Topf auch richtig fest? Ein Mieter gießt in der Thälmann-Siedlung in Berlin-Prenzlauer Berg auf seinem Balkon Blumen. In Gesundbrunnen wurde ein Mann von einem herabfallenden Kübel erschlagen.
picture alliance / dpa- In Berlin-Gesundbrunnen starb ein Mann durch einen herabfallenden Blumenkübel.
- Polizei prüft: Der Wind könnte den Kübel von einer Balkonbrüstung im zweiten Stock gefegt haben.
- Wohnungsbaugesellschaften betonen die Pflicht der Mieter, Balkonobjekte sturmsicher zu sichern.
- Anbringung außen an der Brüstung ist teils untersagt – Kontrollen und Hinweise an Mieter erfolgen.
- Bei Schäden haften Mieter; private Haftpflicht zahlt bei Pflichtverletzung, Ausnahmen sind möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein Mann in Berlin wird von einem herabfallenden Blumenkübel erschlagen. Passanten finden ihn mit schweren Kopfverletzungen am Ostermontag auf dem Gehweg. Rund um seinen Kopf liegen Scherben eines zersplitterten Terrakotta-Blumenkübels.
Der Wind könnte das Gefäß von der Balkonbrüstung im zweiten Stock gefegt haben, hieß es nach erster Einschätzung von der Polizei.
Wer nun aufmerksam durch die Kieze der Hauptstadt läuft, dem kann nach diesem dramatischen Vorfall angst und bange werden. Denn auf vielen Balkonen und teilweise auch auf Fensterbrettern thronen Blumentöpfe und anderer Schmuck.
Was Mieter nach Unfall mit Blumenkübel wissen müssen
Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Wer haftet für solche Unfälle? „Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die sichere Nutzung des Balkons bei den Mietenden“, betont Sabine Pentrop, Sprecherin der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Howoge.
Die Hausordnung verpflichtet sie dazu, dafür zu sorgen, dass auch von Balkon-Schmuck keine Gefahr für andere ausgehe. „Dazu gehört insbesondere, dass Blumenkästen, Pflanzkübel und andere Gegenstände so gesichert werden, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabfallen können“, so die Sprecherin.
Dabei kann die Anbringung von Gegenständen an der Balkonbrüstung untersagt sein, wenn dadurch ein Sicherheitsrisiko entsteht. Auch Nachbarn und Passanten können etwas tun. „Wenn wir Hinweise über nicht gesicherte Kästen bekommen, gehen wir dem aktiv nach“, sagt Stefan Weidelich, Sprecher der degewo.
Das Wohnungsbauunternehmen „Stadt und Land“ führt nach eigenen Angaben sogar regelmäßig Sichtkontrollen durch. Diese erfolgten durch Hauswarte sowie Kollegen aus Vermietung und Verwaltung, berichtet die stellvertretende Unternehmenssprecherin Anja Libramm. „Wenn dabei Auffälligkeiten festgestellt werden, sprechen wir die betreffenden Mieterinnen und Mieter gezielt an und fordern sie auf, mögliche Gefahrenquellen umgehend zu beseitigen.“
Für Schäden haften die Mieter
„Denn Mietende haben eine Verkehrssicherungspflicht, sie müssen auf ihrem Balkon Blumenkästen sicher anbringen“, betont auch Birte Jessen von der kommunalen gesobau. „Wir haben zur Information für unsere Mietenden ergänzend die Erklärvideo-Reihe ‚Gemeinsam klappt es besser‘ entwickelt. Darin werden Themen rund um das Mietverhältnis leicht verständlich erläutert.“ Die „Sicherung von Blumenkübeln“ werde im Video „Sicherheit“ behandelt, so Jessen.

Spuren auf dem Fußweg vor einen Mehrfamilienhaus am Vinetaplatz in Berlin. An dem Platz wurde ein Mann offenbar von einem herabfallenden Blumenkübel erschlagen.
Carsten Koall/dpa„Eine Anbringung außerhalb der Balkonbrüstung ist zum Beispiel gar nicht gestattet“, erläutert Matthias Borowski, Sprecher der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM). Komme es infolge unzureichender Sicherung zu Schäden oder Unfällen, hafteten grundsätzlich die verantwortlichen Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Dann ist es gut, wenn der Mieter eine private Haftpflichtversicherung hat. „Die tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt und dadurch einen kausalen Schaden verursacht hat.
Voraussetzung ist also, dass eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt“, erklärt Indra Clarke, Leiterin der Abteilung Großschaden/Haftpflicht bei der Feuersozietät Berlin Brandenburg.
Strafe nach Unfall mit Blumenkübel in Berlin noch unklar
Die Schadensbereiche, die bei solch einem extremen Fall mit verletzten oder getöteten Personen zusammenkommen können, reichten von Behandlungskosten und Beerdigungskosten über Schadensersatz für Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Unterhaltsersatzansprüche für Hinterbliebene bis hin zu eventuellen Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger, erklärt die Versicherungsexpertin.
Die Leistungen könnten von der Haftpflichtversicherung aber auch abgelehnt werden, wenn keine Pflichtverletzung nachweisbar sei, weil zum Beispiel ein außergewöhnlicher Sturm wütete oder wenn der Vorfall aus einem Vorsatz heraus geschah. „Hier handelt es sich um ein wirklich sehr tragisches Ereignis“, findet die Expertin.
Ob im Fall in Gesundbrunnen die Sicherungspflicht für den Kübel beim Abstellen auf dem Balkon verletzt worden ist, muss nun die Staatsanwaltschaft in Berlin klären. Sollten sich Hinweise darauf ergeben, könnte ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden, so ein Sprecher.


