Das Eberswalder Würstchen soll seinen Hersteller wechseln. Wenn alles nach Plan läuft, wird die Zur-Mühlen-Gruppe aus Schleswig-Holstein die Geschäfte übernehmen. Damit reiht sich das Barnimer Markenprodukt in eine Reihe von Akquisen regionaler Produkte durch den Fleisch- und Wurstkonzern ein. Dieser hat beispielsweise auch die Marken Gutfried oder Zimbo in der Vergangenheit erworben. Allerdings ist die Zur-Mühlen-Gruppe mittlerweile selbst eine Unternehmenstochter und dem Marktführer Tönnies unterstellt.
Unter den Schweineschlachtbetrieben hat das Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen den mit Abstand größten Marktanteil – 2021 lag dieser bei 31 Prozent. Konkurrent Westfleisch folgte auf Platz zwei mit 14 Prozent laut einem Ranking der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands.

Übernahme der Eberswalder Würstchen hängt in der Schwebe

Bislang hängt die Übernahme noch in der Schwebe, da das Bundeskartellamt grünes Licht geben muss. Die Behörde setzt das europäische Wettbewerbsrecht durch und hat die Macht, unter anderem Firmen-Zusammenschlüsse zu verbieten.
Die Entscheidung kann entweder relativ schnell fallen oder sich bis zu einem halben Jahr hinziehen. Auf Nachfrage erklärt Severin Frank, stellvertretender Pressesprecher vom Bundeskartellamt, dass für die Kontrolle solcher Fusionen zunächst eine Frist von vier Wochen gelte – nach der vollständigen Anmeldung. Dann werde „entschieden, ob das Vorhaben freizugeben ist oder tiefergehend untersucht werden muss.“ Zu einem Hauptprüfverfahren, also einer tiefergehenden Untersuchung, kommt es, wenn wettbewerbliche Bedenken nicht ausgeräumt werden können, führt der Sprecher weiter aus. Dann hätte das Amt fünf Monate Zeit für eine Entscheidung. „Ein Hauptprüfverfahren kann mit einer Freigabe, einer Freigabe mit Nebenbestimmungen oder einer Untersagung enden.“ Letzteres würde eine Absage an die Übernahme bedeuten.

Preiserhöhungen oder Qualitätsverlust könnten drohen

Gründe für eine Untersagung wäre eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs – besonders, wenn durch die Fusion eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Dann hätten beispielsweise auch Lieferanten oder Kunden geringere Auswahlmöglichkeiten, was den vereinten Unternehmen wiederum ermöglicht, Preise zu erhöhen oder bei der Qualität einzusparen. Eine andere Gefahr besteht in Preisabsprachen zwischen ähnlich starken Anbietern. Das Bundeskartellamt führt als Beispiel dafür die Kraftstoffmärkte an.

Diese Fusionen werden aktuell in Brandenburg noch geprüft

Bislang steht die geplante Übernahme noch nicht auf der Liste der aktuellen Fusionskontrollen, die zuletzt am 11. April aktualisiert wurde. In Brandenburg laufen zudem noch drei weitere Verfahren: Das niedersächsische Gesundheitsunternehmen Alexianer plant den Zusammenschluss mit dem Oberlinhaus in Potsdam zu einem christlichen Klinikverbund. In der Lausitz versucht die Leag, den Holzpellet-Hersteller Wismar aus Mecklenburg-Vorpommern zu kaufen – und Getränke Schenker in Senftenberg will den sächsischen Großhändler Huster erwerben.
Da die Entscheidung des Bundeskartellamts noch aussteht, möchte sich die Zur-Mühlen-Gruppe bislang noch nicht äußern, welche Pläne sie mit dem Eberswalder Fleisch- und Wurstunternehmen hat. Bekannt ist derzeit nur, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben und das operative Geschäft in Britz weitergeführt werden sollen.