Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) legt gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl vom 26. September Einspruch beim Verfassungsgerichtshof ein. Am Montag werde ein entsprechender Schriftsatz eingereicht, sagte ein Sprecher von Geisel am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Senatsinnenverwaltung habe die Rechtsaufsicht über diese Wahl und könne Einspruch einlegen, wenn es Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gebe, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung hätten. Das RBB-Inforadio und die „Berliner Morgenpost“ hatten zuvor darüber berichtet.
Wahlleiter legt Einspruch gegen Bundestagswahl in Berliner Wahlkreisen ein
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Wahlleiter legt Einspruch gegen Bundestagswahl in Berliner Wahlkreisen ein
Wiesbaden/Berlin
Geisel hatte bereits im Oktober angekündigt, dass er einen solchen Schritt wegen diverser Pannen am Wahltag, darunter fehlenden oder falschen Stimmzetteln und der zeitweisen Schließung von Wahllokalen, nicht ausschließe. Zuvor hatte bereits die Landeswahlleitung einen Einspruch beim Verfassungsgerichtshof angekündigt. In 2 von 78 Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, hieß es. Möglich ist in den beiden Wahlkreisen in Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf nun eine Wiederholung der Wahl. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.