Cicero
: Geheimes AfD-Gutachten geleakt – Verfassungsschutz schweigt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD Anfang Mai mit einem geheimen Gutachten als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Magazin Cicero will nach eigenen Angaben das Dokument in voller Länge veröffentlicht haben.
Von
David Hahn
Berlin
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Weidel und Chrupalla: ARCHIV - 12.03.2025, Berlin: Alice Weidel, Bundes- und Fraktionsvorsitzende der AfD, und Tino Chrupalla, AfD-Bundesvorsitzender und Fraktionsvorsitzender der AfD, geben eine Pressekonferenz. (zu dpa: «Verfassungsschutz: AfD ist gesichert rechtsextremistisch») Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Alice Weidel, Bundes- und Fraktionsvorsitzende der AfD, und Tino Chrupalla, AfD-Bundesvorsitzender und Fraktionsvorsitzender der AfD, bei einer Pressekonferenz. Die Partei wurde Anfang Mai vom Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Das geheime Gutachten hat das Magazin Cicero seinen Abonnenten zur Verfügung gestellt.

Kay Nietfeld/dpa

Anfang Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD nach jahrelanger Prüfung offiziell als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Aufgrund eines Eilantrags der Partei wurde die Einstufung vorerst ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln darüber entscheidet. Bis dahin gilt die AfD weiter nur als Verdachtsfall. Das Gutachten des Verfassungsschutzes war geheim – bis jetzt. Das politische Magazin „Cicero“ hat das Dokument in voller Länge veröffentlicht.

Cicero: AfD-Gutachten vom Verfassungsschutz veröffentlicht

Das Magazin „Cicero“ hat nach eigenen Angaben das komplette Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD für Abonnenten als Download zur Verfügung gestellt. Laut des Magazins hätte die Geheimhaltung des AfD-Gutachtens offiziell dem Schutz geheimdienstlicher Quellen dienen sollen. Tatsächlich enthalte das nun vollständig vorliegende Dokument laut Cicero jedoch kaum solche Informationen, sondern stütze sich überwiegend auf öffentlich zugängliche Quellen. Cicero begründete die Veröffentlichung damit, dass Transparenz und kritische Öffentlichkeit für die Demokratie notwendig seien.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte auf Anfrage mit, dass sich das BfV mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußert.

AfD gesichert rechtsextrem? Gerichtsentscheid steht bevor

Diese Einstufung als gesichert rechtsextreme Bestrebung wurde vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen Eilantrag der AfD entscheidet. Bis dahin verzichtet der Verfassungsschutz darauf, die Partei öffentlich entsprechend zu bezeichnen.

Die Stillhaltezusage bedeutet, dass die AfD vorerst nicht als gesichert extremistisch beobachtet werden darf. Die Beobachtung als Verdachtsfall bleibt jedoch zulässig, wobei dabei strengere Regeln für nachrichtendienstliche Mittel gelten. Bereits 2021 hatte der Verfassungsschutz laut der Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) eine ähnliche Zusage gemacht, als die AfD gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall klagte. Diese Klage scheiterte in zwei Instanzen, ein endgültiges Urteil steht auch dabei noch aus.

AfD-Verbot: zahlreiche Demonstrationen in ganz Deutschland

In über 60 deutschen Städten haben im Mai tausende Menschen gegen Rechtsextremismus und für ein Verbot der AfD demonstriert. Aufgerufen hatte nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) das Netzwerk „Zusammen gegen Rechts“ und andere zivilgesellschaftliche Gruppen. Die zentrale Kundgebung fand am 11. Mai laut Polizei mit etwa 4.000 Teilnehmern am Brandenburger Tor statt. Die Veranstalter sprachen von rund 7.500 in Berlin. In München nahmen etwa 2.500 Menschen teil.

Die Organisatoren fordern ein sofortiges Verbotsverfahren gegen die AfD. In ihrer Erklärung betonen sie, es handle sich um eine juristische, nicht politische Frage. Die Politik müsse jedoch den Mut haben, den Antrag zu stellen.