Einschulung in Brandenburg: Wichtige Termine für den Schulanfang im Schuljahr 2025/26

Einschulung 2025: Wann sind die Termine in Berlin, Brandenburg und den Bundesländern, wann ist Stichtag, welche Anmeldefristen gibt es und muss das Kind wirklich 2025 in die Schule? Alles zum Schulstart in einer Übersicht. (Symbolbild)
Ralf Hirschberger/dpaDie Einschulung der Kinder in Brandenburg und Berlin ist der Start eines neuen Kapitels für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Eltern und die ganze Familie. Wir informieren über die Termine, Anmeldefristen, Stichtage und Regelungen rund um die Einschulung 2025.
Übersicht:
- Einschulungstermine 2025 in den Bundesländern
- Ab wann muss mein Kind in die Schule – Stichtag 2025
- Anmeldefrist zur Einschulung in Brandenburg
- Anmeldungstermin in der Grundschule
- Ein Jahr später oder früher in die Schule oder 1. Klasse überspringen
Einschulung 2025: Termine in den Bundesländern
An diesen Termin findet die Einschulung der Erstklässler in Berlin, Brandenburg und den Bundesländern statt. Einige Einschulungstermine stehen noch nicht fest und werden nachgetragen.
- Baden-Württemberg: voraussichtlich 13. September 2025
- Bayern: Der Termin steht noch nicht fest.
- Berlin: 13. September 2025
- Brandenburg: voraussichtlich 6. September 2025
- Bremen: Der Termin steht noch nicht fest.
- Hamburg: Der Termin steht noch nicht fest.
- Hessen: Der Termin steht noch nicht fest.
- Mecklenburg-Vorpommern: Der Termin steht noch nicht fest.
- Niedersachsen: 16. August 2025
- Nordrhein-Westfalen: Der Termin steht noch nicht fest.
- Rheinland-Pfalz: Der Termin steht noch nicht fest.
- Saarland: Der Termin steht noch nicht fest.
- Sachsen: 11. August 2025
- Sachsen-Anhalt: 9. August 2025
- Schleswig-Holstein: 8. September 2025
- Thüringen: voraussichtlich 11. August 2025
Stichtag 2025: Ab wann muss mein Kind in die Schule
Kinder, die vor einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt werden, werden in demselben Jahr schulpflichtig und müssen für die Schule angemeldet werden. Folgende Stichtage gibt es in den Bundesländern.
- Baden-Württemberg: 30. Juni
- Bayern: 30. September
- Berlin: 30. September
- Brandenburg: 30. September
- Bremen: 30. Juni
- Hamburg: 1. Juli
- Hessen: 30. Juni
- Mecklenburg-Vorpommern: 30. Juni
- Niedersachsen: 30. September
- Nordrhein-Westfalen: 30. September
- Rheinland-Pfalz: 31. August
- Saarland: 30. Juni
- Sachsen: 30. Juni
- Sachsen-Anhalt: 30. Juni
- Schleswig-Holstein: 30. Juni
- Thüringen: 1. August
Anmeldefrist zur Einschulung 2025 in Brandenburg und Berlin
In Brandenburg muss die Anmeldung bis Ende Februar 2025 in der Grundschule erfolgen. Der genaue Termin wird jedes Jahr bekannt gegeben. Mehr zur Anmeldung in der Grundschule in Brandenburg gibt es hier. Aufgepasst: Wer sein Kind bei der Grundschule anmeldet, muss seinen Kita-Vertrag beenden und von der Kita abmelden.
In Berlin müssen die Kinder für das Schuljahr 2025/26 vom 7. Oktober bis 18. Oktober 2024 angemeldet werden. Mehr zur Schulanmeldung in Berlin gibt es hier.
Anmeldungstermin in der Grundschule
Was muss ich zur Anmeldung in der Grundschule mitbringen? Das schulpflichtige Kind, die Sprachstandfeststellung der Kita, eine Kopie der Geburtsurkunde, Personalausweis und eine Kopie der Masernimpfung müssen bei dem Termin dabei sein.
Informieren Sie sich bei der zuständigen Grundschule, was Sie zur Anmeldung mitbringen müssen. Die Liste kann von Schule zu Schule variieren.
Einschulung 2025: Ein Jahr später oder früher in die Schule oder 1. Klasse überspringen
Darf ich mein Kind ein Jahr später in die Schule in Brandenburg schicken? Wenn Eltern einen Antrag stellen, können schulpflichtige Kinder durch die Schulleitung für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können (§ 51 Absatz 2 Brandenburgisches Schulgesetz). Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.
Kann mein Kind auch ein Jahr früher in die Schule? Auf Antrag der Eltern können Kinder in Brandenburg „früher“ in die Schule kommen. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können von der Schule aufgenommen werden. Auch Kinder, die nach dem 31. Dezember, aber vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können am 1. August in die Schule kommen. Das geht aber nur, wenn die Eltern in einem begründeten Ausnahmefall einen Antrag darauf stellen.
Können Brandenburger Kita-Kinder eine Klasse überspringen? Es kann Ausnahmen geben, in der auf Antrag eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgt. Auch eine Aufnahme im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1, je nach Entwicklungsstand des Kindes, ist auf Antrag möglich.

