Elektronische Patientenakte startet: So wird die ePA-App eingerichtet, das steht drin

Karl Lauterbach (SPD) hatte die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf den Weg gebracht. Heute startet der digitale Gesundheitsordner. Wie man die App zur ePA einrichtet und welche Informationen darin zu finden sind.
Kay Nietfeld/dpaAm heutigen Dienstag, dem 29. April, startet bundesweit die elektronische Patientenakte (kurz: ePA): Praxen, Apotheken und Kliniken können die ePA nun nutzen. Wer als Patient oder Patientin zu Jahresbeginn nicht widersprochen hat, hat von der gesetzlichen Krankenkasse einen solchen digitalen Gesundheitsordner angelegt bekommen. Zu elektronischen Patientenakte kommt auch eine App. Wie man die einrichtet und welche Informationen man zum Start darin findet.
Elektronische Patienakte: Wo finde ich die ePA-App?
Es gibt nicht DIE eine ePA-App, vielmehr stellen die Krankenkassen Apps zur Verfügung bzw. haben die elektronische Patientenakte in ihre bestehenden Apps integriert.
- Techniker Krankenkasse: Die ePA kann in der TK-App eingerichtet werden. Versicherte erhalten zu Beginn ihrer Versicherungszeit die Login-Daten für die Nutzung der App. Innerhalb der App müssen Patientinnen und Patienten sich nochmals verifizieren und erhalten dann Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte. Es können zudem weitere Konten hinzugefügt werden, falls es mitversicherte Kinder gibt.
- Andere Krankenkassen haben eigens Apps zur ePA eingerichtet, so beispielsweise die DAK oder die Barmer. Am einfachsten ist es, im App-Store nach dem Namen der eigenen Krankenkasse in Kombination mit „EPA“ zu suchen.
Welche Informationen liefert die ePA-App zum Start?
Zwar findet man zum Start der elektronischen Patientenakte keine alten Arztbriefe oder Verordnungen im eigenen Gesundheitsordner, ganz leer ist die ePA jetzt zu Beginn aber auch nicht, wie ePA-Expertin Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weiß: Gut möglich, dass man schon zum Start eine Liste an Medikamenten vorfindet, die zuletzt als E-Rezept verordnet worden sind. „Diese Medikationsliste ist eine der ersten Funktionen der ePA. Dort sehen Sie alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte“, erklärt Wolter, die für die Verbraucherzentrale auch Kurse zur neuen Patientenakte gibt.
Kann ich selbst Dokumente in meine ePA hochladen?
Das geht! In den meisten Fällen ist dies auch relativ einfach möglich. Je nach App reicht es aus, das entsprechende Dokument mit der Smartphone-Kamera abzufotografieren. Wer seine ePA selbst mit älteren Befunden, Arztbriefen und Co. befüllt, sollte die Dateien aber unbedingt sinnvoll benennen, wie Sabine Wolter rät. Denn: „Es gibt momentan noch keine Volltextsuche. Um das Dokument wiederzufinden, muss man sich an dem orientieren, was man als Überschrift gesetzt hat.“ Am besten hält man im Titel nicht nur fest, um was für ein Dokument es sich handelt, sondern vermerkt auch Datum und Arzt.
Zugriffsrechte: Wer kann nun wie lange auf meine ePA zugreifen?
Wird nichts verändert, bleibt es bei den voreingestellten Zugriffsrechten. Standardmäßig haben Arztpraxen dann nach Informationen der Deutschen Presseagentur (dpa) im Zusammenhang mit einer Behandlung 90 Tage Zugriff auf die ePA und allen darin liegenden Dokumenten, die nicht verborgen sind. „Der Behandlungszusammenhang wird dabei mit dem Einstecken der Gesundheitskarte eröffnet“, sagt Sabine Wolter. Bei Apotheken ist eine Dauer von drei Tagen voreingestellt. Diese voreingestellten Zeiträume lassen sich in der ePA-App verlängern oder verkürzen. So lässt sich beispielsweise einstellen, dass eine bestimmte Arztpraxis nur für den Tag des Behandlungstermins Zugriff auf die ePA nehmen kann. Auch wer in letzter Zeit auf die Informationen zugegriffen hat, kann man in der App sehen.
Kann meine Arbeitgeber die Daten in der ePA sehen?
Ganz klar: nein! Gesetzlich geregelt ist, dass nur Gesundheitsdienstleister wie etwa Arztpraxen oder Apotheken Zugriff auf die Akte haben – und das auch nur im Zusammenhang mit einer Behandlung bzw. Versorgung und innerhalb der voreingestellten Zeiträume.
Dokumente in der ePA verbergen
Es gibt die Möglichkeit, einzelne Dokumente in der ePA zu verbergen, beispielsweise dann, wenn man verhindern möchte, dass ein fachfremder Arzt von einer Erkrankung erfährt. Was man dabei allerdings wissen muss: „Wenn ich ein bestimmtes Dokument verberge, dann sieht es der Zahnarzt nicht - allerdings auch kein anderer Arzt, nur ich selbst kann es sehen“, sagt Sabine Wolter. Heißt: Es ist nicht möglich, einzelne Dokumente gezielt für bestimmte Behandler zu sperren. Ein Ausweg kann sein, die entsprechenden Dokumente vor dem Zahnarztbesuch zu verbergen - und sie im Anschluss wieder freizugeben.
Wer sich unwohl bei dem Gedanken fühlt, dass künftig besonders sensible Informationen in der eigenen E-Patientenakte landen, kann dies beim Arztbesuch sagen. Geht es etwa um HIV-Infektionen, psychische Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüche, muss der Arzt oder die Ärztin sogar darauf hinweisen, dass man dem Einstellen in die ePA widersprechen kann.
Wann füllt sich die elektronische Patientenakte mit weiteren Informationen?
Die ePA startet nun in eine sogenannte Hochlaufphase. Allerdings sollten Ärzte, Kliniken und andere Leistungsanbieter erst ab dem 1. Oktober dazu verpflichtet werden, die ePA zu nutzen. Bis dahin stellen sie wichtige Gesundheitsdokumente auf freiwilliger Basis ein. Für die kommenden Wochen und Monate gilt also: „Es kommt darauf an, wie schnell sich die Praxen, Apotheken und Krankenhäuser mit ihren Systemen daran beteiligen“, sagt Sabine Wolter. Ihre Einschätzung: „Bei vielen Patienten wird in der ePA-App erst einmal nichts passieren.“
