Fahrschule BW Corona
: Öffnung am 1. März: Gericht erlaubt Fahrschulen den Normalbetrieb

Wegen des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus musste der Fahrschulbetrieb teilweise eingestellt werden. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Landesregelung gekippt.
Von
Uwe Keuerleber
Mannheim
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Nach einem Gerichtsentscheid am VGH Mannheim dürfen Fahrschulen im Südwesten ab dem 1. März wieder öffnen. (Symbolbild)

Florian Holley

Fahrschulen dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim (VGH) vom 1. März an wieder reguläre Fahrschüler aufnehmen. Damit hat sich eine Fahrschule aus dem Bodenseekreis erfolgreich dagegen gewehrt, dass normale Fahrschüler wegen Corona keinen praktischen Unterricht erhalten durften. Nur Fahrstunden für Angehörige von Hilfsorganisationen sowie für Bus– und Lastwagenfahrer waren erlaubt. Wer jetzt Autofahren lernen will, kann sich schon mal anmelden.

Öffnung der Fahrschulen in BW: So argumentiert der VGH

Zwar gebe es in dem geschlossenen Raum des Fahrzeugs ohne den gebotenen Mindestabstand bei zugleich dauerndem Gespräch zwischen Fahrlehrer und -schüler ein erhebliches Infektionsrisiko, räumten die Mannheimer Richter am Mittwoch ein. Aber das Land habe versäumt darzulegen, warum es eine landeseinheitliche Regelung erlassen habe. Die Kommunen wiesen sehr unterschiedliche 7–Tage–Inzidenzen auf.

Auch bei unterschiedlichen Regelungen orientiert am Infektionsgeschehen am jeweiligen Ort sei nicht zu erwarten, dass Fahrlehrer oder -schüler sich über Kreis– oder Landesgrenzen hinweg bewegen würden. Die Gruppe derjenigen, die derzeit eine Fahrausbildung beginnen wollten, sei ohnehin sehr klein, argumentierte der 1. Senat in seinem nicht anfechtbaren Beschluss (Az. 1 S 467/21).

Corona–Regeln in BW: SPD–Mann Andras Stoch kritisiert Landesregierung

SPD–Landtagsfraktionschef Andreas Stoch rief die Regierung dazu auf, alle für eine wirkungsvolle Pandemiebekämpfung unerlässlichen Maßnahmen gerichtsfest zu begründen und dies kontinuierlich zu überprüfen. „Für eine Landesregierung ist es peinlich, wenn sie permanent durch Gerichtsurteile auf Kurs gebracht werden muss.“ Das fördere nicht gerade die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung.

Der VGH hatte am Montag Klagen gegen die Schließung von Fitness– und Tattoostudios abgelehnt. Bei einer punktuellen Öffnung etwa von Tattoo–Studios sei damit zu rechnen, dass sich Kunden aus weiter Entfernung auf den Weg machten und dadurch für mehr Sozialkontakte sorgten, hieß es zur Begründung.