Landtagswahl Sachsen-Anhalt
: Briefwahl beantragt - Kann man heute trotzdem im Wahllokal wählen?

Rund um die Briefwahl bei den heutigen Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Fragen. Hier gibt es die Antworten dazu.
Von
Daniel Steiger
Magdeburg
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Vorbereitung für Briefwahl in Sachsen-Anhalt

Wer Briefwahl in Sachsen-Anhalt beantragt hat, kann trotzdem auch im Wahllokal wählen gehen.

Matthias Bein/dpa

Heute wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Zehntausende haben dafür die Briefwahlunterlagen beantragt. Kann man trotzdem im Wahllokal wählen? Hier gibt es die Antworten zum Thema Briefwahl.

Briefwahl in Sachsen-Anhalt - Diese Termine und Fristen gibt es

Laut Landeswahlleitung in Sachsen-Anhalt sollten Briefwähler den Wahlbrief spätestens am 3. September 2026 (3. Tag vor der Wahl) absenden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 6. September 2026,  um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen. Für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs ist der Briefwähler verantwortlich. Dieser trägt das Transportrisiko.

Briefwahl beantragt - Kann man trotzdem im Wahllokal wählen?

Wer die Briefwahl beantragt hat, kann trotzdem im Wahllokal wählen gehen. Der Wähler kann mit seinem Wahlschein und Personalausweis, Reisepass oder einem anderen Lichtbilddokument das Wahllokal in der Gemeinde aufsuchen und wählen. Das teilt die Landeswahlleitung in Sachsen-Anhalt mit.

Wie werden die Briefwahlstimmen ausgezählt?

Die Auszählung der Briefwahlstimmen unterliegt strengen Regelungen. Sie erfolgt durch Briefwahlvorstände mit mehreren Mitgliedern, die sich gegenseitig kontrollieren, deren Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen und dokumentiert werden. Die Auszählung ist öffentlich und kann von Jedermann beobachtet werden. Die von den Wahlvorständen festgestellten Ergebnisse werden durch die zuständigen Wahlausschüsse geprüft und das endgültige Wahlergebnis festgestellt.

Magdeburg und Halle: Wahlbriefe doppelt verschickt

Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben 440 Magdeburger ihre Briefwahlunterlagen doppelt erhalten. Das städtische Wahlamt identifizierte sie und erklärte die doppelten Wahlscheine für ungültig, wie die Stadt Magdeburg mitteilte. Die Betroffenen bekommen demnach neue Briefwahlunterlagen mit einer neuen, eindeutigen Wahlscheinnummer. Die Landeswahlleitung sei voll informiert, hieß es.

Die 440 Wahlscheine waren laut Stadt versehentlich doppelt gedruckt und dann versendet worden. „Die Integrität der Wahl ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet“, hieß es. Eine Mehrfachabstimmung ist demnach nicht möglich. Denn die ungültig gemachten Wahlscheine stehen den Angaben zufolge auf einer Liste, mit der die Wahlvorstände am Wahlsonntag die Briefwahlunterlagen prüfen. Die nun ungültigen Unterlagen können die Betroffenen selbst entsorgen.

Auch die Stadt Halle (Saale) hatte mitgeteilt, dass 1.184 Briefwahlunterlagen doppelt gedruckt worden seien.