Mütterrente: Wie viel mehr Rentenpunkte es gibt, Antrag und Änderung

Alles zur Mütterrente in einem Überblick.
Friso Gentsch/dpa- Mütterrente: Eltern bekommen Rentenpunkte für Erziehungszeiten ihrer Kinder.
- Vor 1992 geborene Kinder: 2,5 Rentenpunkte, nach 1992: 3 Rentenpunkte pro Kind.
- Antrag: Erziehungszeiten beim Rententräger klären, automatische Berücksichtigung.
- Nur ein Elternteil pro Kind kann Mütterrente erhalten, auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern.
- Koalitionsvertrag CDU/SPD: Einheitlich 3 Rentenpunkte pro Kind geplant.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Eltern können von der „Mütterrente“ profitieren und mehr Rentenpunkte erhalten. Doch was ist die Mütterrente eigentlich, was gibt es zu beachten und was ändert der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD daran? Ein Überblick.
- Was ist Mütterrente?
- Wie beantragt man Mütterrente?
- Was muss ich beachten?
- Wer kann Mütterrente erhalten?
Das ist die Mütterrente
Bei der Mütterrente handelt es sich um ein Gesetz, was die Benachteiligung durch Erziehungszeiten von den eigenen Kindern ausgleichen soll. Man kann sich Erziehungszeiten anrechnen lassen. Diese gelten dann im Rentenverlauf wie Jahre, in denen eigene Rentenbeiträge gezahlt wurden. Sie wirken sich direkt auf die Höhe der Rente aus, die Eltern nach Renteneintritt monatlich erhalten. Die Erziehungszeiten kann man auch anrechnen lassen, wenn man nebenbei gearbeitet hat. Die kommen dann zusätzlich auf die eigenen gezahlten Beiträge rauf. Außerdem gibt es pro Kind Erziehungszeiten, die Eltern anrechnen lassen können, auch wenn diese gleichzeitig liefen oder laufen.
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten pro Kind zwei Jahre und sechs Monate (2,5 Rentenpunkte) Erziehungszeiten bei der Rentenversicherung gutgeschrieben. Das heißt: mehr Rentenpunkte und mehr monatliche Rente nach dem Renteneintritt. Sind die Kinder nach 1992 geboren (3 Rentenpunkte), beträgt die Gutschrift drei Jahre pro Kind. Zudem bekommen Eltern höchstens zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
Umgerechnet bringt ein Jahr Kindererziehungszeit 39,32 Euro Rente pro Monat. Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite.
So beantragt man Mütterrente
Die Erziehungszeiten und damit die Mütterrente beantragt man grundsätzlich mit einer Kontoklärung bei seinem Rententräger. Sind die Erziehungszeiten einmal vorgemerkt, werden sie automatisch bei der Rente berücksichtigt und man erhält die Mütterrente.
Was es bei der Mütterrente zu beachten gibt
Von den Erziehungszeiten kann pro Kind jeweils nur ein Elternteil profitieren. Das heißt, nur einer der Sorgeberechtigten kann die Erziehungszeiten anrechnen lassen und die Mütterrente beziehen. Mit einer übereinstimmenden Erklärung können Eltern bestimmen, wer von den beiden später die Mütterrente erhalten soll.
Wer Mütterrente erhalten kann
Nicht nur die leiblichen Eltern, können Mütterrente beziehen, sondern auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie Großeltern oder Verwandte, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind in einem Obhuts- und Erziehungsverhältnis wohnt.
Die Mütterrente erhalten auch gleichgeschlechtliche Eltern. Grundsätzlich kann sich der leibliche Elternteil oder der, der das Kind zuerst adoptiert hat, die Erziehungszeiten anrechnen lassen. Wenn bei einem gleichgeschlechtlichen Paar weder ein leiblicher Elternteil noch ein Elternteil, der seine Elternstellung zuerst erlangt hat, vorhanden sind, erfolgt die Zuordnung der Erziehungszeiten zu gleichen Teilen im monatlichen Wechsel.
Koalitionsvertrag von CDU und SPD: Änderung an Mütterrente
Die neue Regierung unter Friedrich Merz plant, allen Müttern einheitlich drei Rentenpunkte pro Kind anzurechnen, egal ob vor oder nach 1992 geboren. Das steht im Koalitionsvertrag. (Stand: 10.04.2025)
