Reform der Arbeitszeit im Herbst
: Wird jetzt die 4-Tage-Woche möglich?

Die Bundesregierung will noch im Herbst einen Gesetzesentwurf zur Reform der Arbeitszeit vorlegen. Würde dadurch eine 4-Tage-Woche möglich?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Sommer-Pressekonferenz Kanzler Merz: 15.07.2026, Berlin: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nimmt an der traditionellen Sommer Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz (BPK) teil und antwortet dabei auf die Fragen der Hauptstadtjournalisten. (zu dpa: «Merz sieht Koalition auf gutem Weg - aber nicht am Ziel») Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Sommer-Pressekonferenz Kanzler Merz: 15.07.2026, Berlin: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nimmt an der traditionellen Sommer Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz (BPK) teil und antwortet dabei auf die Fragen der Hauptstadtjournalisten. (zu dpa: «Merz sieht Koalition auf gutem Weg - aber nicht am Ziel») Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Michael Kappeler/dpa

Die Bundesregierung will das Arbeitszeitgesetz reformieren. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte bei der gestrigen Sommer-Pressekonferenz an, dass das Bundesarbeitsministerium im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen soll. Geprüft wird unter anderem, ob die Arbeitszeit künftig flexibler über eine Woche verteilt werden kann. Für Beschäftigte könnte das theoretisch auch eine Vier-Tage-Woche ermöglichen. Eine automatische Verkürzung der Arbeitszeit ist damit jedoch nicht gemeint.

Was Merz angekündigt hat

Merz erklärte bei seiner Sommerpressekonferenz, die Reform des Arbeitszeitgesetzes sei nicht vom Tisch. Sie sei weiterhin ein offener Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.

Die Bundesregierung diskutiere gemeinsam mit den Sozialpartnern darüber, wie die Wochenarbeitszeit flexibler gestaltet werden könne. Mehr Spielraum soll es nach den Worten des Kanzlers besonders für Unternehmen ohne Tarifbindung geben. Tarifgebundene Betriebe hätten durch ihre Tarifverträge bereits heute zahlreiche Möglichkeiten, flexible Modelle zu vereinbaren.

Ermöglicht die Reform eine Vier-Tage-Woche?

Eine flexiblere Wochenarbeitszeit könnte es erleichtern, die vertraglich vereinbarten Stunden auf weniger Tage zu verteilen. Beschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche könnten ihre Arbeit beispielsweise auf vier längere Tage konzentrieren und einen zusätzlichen freien Tag erhalten.

Ob solche Modelle tatsächlich möglich werden, hängt aber von der Ausgestaltung des Gesetzes ab. Noch ist unklar, ob Beschäftigte einer entsprechenden Verteilung zustimmen müssten und welche Rolle Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen spielen werden.

Die geplante Reform wäre zudem keine klassische Vier-Tage-Woche mit weniger Arbeitsstunden. Bei einem 40-Stunden-Vertrag müssten weiterhin 40 Stunden gearbeitet werden – lediglich verteilt auf weniger Tage.

Keine automatische Verlängerung der Wochenarbeitszeit

Auch eine allgemeine Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit folgt aus der Reform nicht. Die Zahl der vereinbarten Wochenstunden richtet sich weiterhin nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag.

Mehr Flexibilität könnte allerdings dazu führen, dass längere Arbeitstage häufiger werden. Entscheidend wird daher sein, welche Grenzen für Höchstarbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und den Ausgleich längerer Arbeitstage gelten.

Besonders relevant ist dies für Beschäftigte in Unternehmen ohne Tarifvertrag oder Betriebsrat. Dort stellt sich die Frage, ob die neue Flexibilität vor allem den Arbeitnehmern oder den Arbeitgebern zugutekommt.

Details sollen im Herbst folgen

Bislang liegt kein vollständiger Gesetzentwurf vor. Offen ist daher, ob eine Wochenbetrachtung die bisherigen Regeln ersetzt oder lediglich als zusätzliche Möglichkeit eingeführt wird.

Eine Vier-Tage-Woche könnte durch die Reform leichter umsetzbar werden. Ob Beschäftigte tatsächlich davon profitieren, entscheidet sich jedoch erst anhand der konkreten Schutz- und Mitbestimmungsregeln.