Silvester und Neujahr Regeln
: Verkauf von Böllern und Raketen untersagt - Versammlungsverbot an beiden Tagen

Silvester 2020 soll weitgehend ohne Böller und Raketen über die Bühne gehen. Das geht aus den Beschlüssen des Corona-Gipfels hervor. Teile der Regeln: ein Verkaufsverbot für Knaller sowie ein Verbot von An- und Versammlungen.
Von
Alex Kern, Tobias Knaack mit DPA, AFP
Ulm
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An- und Versammlungen an Silvester und Neujahr sollen in diesem Jahr angesichts der hohen Corona-Zahlen verboten werden. Zudem gilt, dass der Verkauf von Raketen und Böllern untersagt wird.

Angelika Warmuth
  • Die Corona-Zahlen in Deutschland sind unverändert zu hoch
  • Auf dem Corona-Gipfel haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten sich daher auf einen harten Lockdown ab dem 16. Dezember verständigt
  • Das hat auch Auswirkungen auf die Regeln zum Jahreswechsel
  • Hier sind die neuen Regeln für Silvester und Neujahr

Das Corona-Jahr 2020 geht in die Geschichtsbücher ein. Die Pandemie hat alles Gewohnte auf den Kopf gestellt. Es gibt Kontaktbeschränkungen und Verbote - Weihnachten und auch Silvester laufen gänzlich anders als üblich. Beim Corona-Gipfel am Sonntag, 13.12, ist ein Verkaufsverbot für Böller und Raketen beschlossen worden. Zuerst hatte das die „Bild“ berichtet.

Bei der Nachrichtenagentur AFP hieß es bezüglich der Regeln für Silvester und Neujahr: „An beiden Tagen gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Die Kommunen sollen festlegen, wo das Zünden von Feuerwerk verboten ist. De facto soll das Böllern allerdings generell unterbunden werden, indem der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verboten wird.“ Wo dies doch verfügbar sein sollte, wird vom Zünden von Feuerwerk dringend abgeraten.

Verkaufsverbot für Böller und Raketen: Das soll beschlossen werden

„Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems“, zitierte die Bild am Sonntagvormittag aus der Beschlussvorlage.

Kanzlerin Merkel verkündete das Verbot schließlich am Sonntagmittag.

Der Verkauf von Raketen und Böllern an Silvester ist untersagt.

Christophe Gateau/DPA

Corona Regeln Silvester BW: In Baden-Württemberg gilt eine Ausgangssperre

Neben den bundesweit geltenden Regeln, gibt es in Baden-Württemberg eine zusätzliche Besonderheit: Die seit 12.12. geltenden Ausgangssperren, gelten auch für Silvester. In Baden-Württemberg dürfen Bürgerinnen und Bürger zwischen 20 und 5 Uhr ihre Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen. Private Feiern zählen nur über Weihnachten dazu, nicht aber Silvester. Insofern ist auch das zünden von noch vorhandenem Feuerwerk auf der Straße oder Plätzen um Mitternacht nicht gestattet.