Sommerurlaub 2025: Muscheln sammeln verboten! Hier drohen sogar Haftstrafen

Die Urlaubszeit hat begonnen. Wer Strandurlaub außerhalb Deutschlands macht, sollte sich allerdings vorab erkundigen, ob Muscheln, Steine oder Sand gesammelt werden dürfen. Teilweise drohen hohe Strafen bei der Ausfuhr, auch für Urlauber!
Jochen Lübke / dpaSand, Muscheln und Steine gelten als typische, beliebte Mitbringsel aus dem Sommerurlaub. Aber Vorsicht, in vielen Urlaubsländern stehen das Sammeln oder die Ausfuhr unter Strafe. Sogar Freiheitsstrafen sind möglich.
Eine Liste gibt Aufschluss darüber, was in Griechenland, Zypern, Italien, Spanien, Frankreich, der Türkei, Kroatien, Ägypten und Portugal erlaubt und was verboten ist.
Steine als Souvenir: Das kann schlimme Folgen haben
Wer bisher gern mal den einen oder anderen Stein aus dem Urlaub mitgebracht hat, sollte sich den folgenden Fall genau anschauen. Die Belgierin Kim Mergits sammelte im Türkei-Urlaub 2023 mit ihrem Mann drei Steine für ihr heimisches Aquarium. Beim Rückflug wurde das Paar am Flughafen Antalya bei einer Routinekontrolle erwischt. Der Vorwurf: versuchter Schmuggel von Kulturgut. Experten stuften die Steine als archäologisch wertvoll ein. Mergits durfte das Land wochenlang nicht verlassen, musste sich regelmäßig bei der Polizei melden und mit einer Haft- oder Geldstrafe rechnen.
Was viele Urlauber nicht wissen: Der Besitz und Export von Natur- und Kulturgütern – dazu gehören auch Muscheln und Seine – kann in der Türkei mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Auch die Gesetze anderer Urlaubsländer sind teilweise recht rigoros, was die Mitnahme solcher „Souvenirs“ angeht.
Diese Urlaubsmitbringsel niemals aus der Türkei mitnehmen
Dass Steine, egal welcher Art, in der Türkei zum Problem werden können, beweist der oben geschilderte Fall eindrücklich. Dabei geht aber nicht nur um gesammelte Steine, auch Steine aus Souvenirshops können diese Probleme mit sich bringen.
Auch das Auswärtige Amt (AA) warnt davor, im Türkei-Urlaub allzu sorglos der eigenen Sammelleidenschaft nachzugehen: Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ wird in der Türkei mit bis zu 10 Jahren Gefängnisstrafe geahndet.
- „Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt“, schreibt das AA in seinen Reisehinweisen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ demnach weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Für Reisende ist nicht erkennbar, ob ein Souvenir harmlos ist oder zu hohen Strafen führen kann.
- Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien, Steine, Muscheln und generell alt aussehende Gegenstände sollten darum weder gekauft noch gesammelt werden.
Die Türkei verfügt über weitere rechtliche Besonderheiten, die auch Urlauberinnen und Urlauber betreffen. Welche das sind und wo man im Türkei-Urlaub aufpassen muss, haben wir hier zusammengefasst.
Steine, Muscheln und Sand sammeln: Das sind die Regeln einzelner Länder
Auch weitere, sehr beliebte Urlaubsländer stellen die Ausfuhr bestimmter „Souvenirs“ unter Strafe. Muscheln, Steine, Schneckenhäuser und nicht zuletzt der Strandsand sind wichtig für den Erhalt lokaler Ökosysteme. Auch darum achten viele Länder darauf, dass Reisende diese Naturgüter nicht außer Landes bringen.
- Griechenland: Für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände sowie den Versuch ihrer Ausfuhr drohen in Griechenland hohe Strafen. Erwerb und Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig. Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten, teilweise auch von bestimmten Stränden, mitnehmen, warnt das AA. Sand scheint verschiedenen Quellen nach kein Problem zu sein. Muscheln dürfen in sehr kleinen Mengen gesammelt werden, allerdings hier unbedingt darauf achten, dass es sich nicht um geschützte Arten handelt. Es kann auch regionale Unterschiede geben, darum ist es ratsam, sich vorab zu informieren.
Auch Verkehrssündern in Griechenland drohen hohe Strafen - Übersicht für Urlauber - Zypern: Die Ausfuhr von Antiquitäten aus dem Nordteil der Insel ist ausnahmslos verboten; dies beinhaltet generell auch Steine, Tonstücke, Fossilien und alt aussehende Gegenstände.
- Italien: In Italien ist das Mitnehmen von Sand, Muscheln oder Steinen verboten – selbst in kleinen Mengen drohen Bußgelder von bis zu 3.000 Euro. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Besonders streng kontrolliert wird auf Sardinien. Dort schützen teilweise sogar Kameras die Strände, am Flughafen wird Berichten zufolge ebenfalls gezielt kontrolliert.
- Spanien: Kleinere Mengen Muscheln, Steine oder Sand dürfen gesammelt werden. Allerdings kann es in den verschiedenen Regionen Unterschiede geben.
- Ägypten: In Ägypten dürfen antike Gegenstände sowie viele, unter Natur- und Artenschutz stehende, Pflanzen und Tiere (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz) nicht ausgeführt werden. Das gilt für gesammelte und gekaufte Objekte.
- Portugal: Ungeschützte Muschelarten und Schneckenhäuser dürfen für den privaten Gebrauch gesammelt werden. Ausnahmen kann es regional geben, darum immer auf Hinweise achten und im Zweifel informieren. Schneckenhäuser sollten grundsätzlich liegengelassen werden. Sie sind wertvoller Rückzugsraum für Einsiedlerkrebse.
- Frankreich: Das Land verbietet das Mitnehmen von Sand, Steinen und Muscheln vom Strand. Verstöße können nach Angaben des ADAC bis zu 1500 Euro kosten. Wer Schalentiere sammeln will, muss sich vor Ort über die Regeln informieren. Im Zweifel lieber sein lassen!
So ging der Fall um Kim Mergits aus
Kim Mergits, die belgische Touristin, durfte zwar nach einigen Wochen unter richterlicher Aufsicht die Türkei wieder Richtung Heimat verlassen, wurde aber gemeinsam mit ihrem Mann von einem türkischen Gericht in Abwesenheit zu zehn Monaten Haft und einer Geldstrafe wegen Diebstahls und Besitzes historischer Artefakte verurteilt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sogar bis zu zwölf Jahre Haft und rund 16.000 Euro Strafe gefordert. Somit sind die beiden Belgier nahezu glimpflich davongekommen.
