Sondervermögen: Erklärung, Finanzierung, Geschichte - Alles zum Thema Sondervermögen

CDU und SPD wollen mit einem Sondervermögen von 500 Milliarden Euro die Infrastruktur sanieren.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa- CDU und SPD planen ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro zur Sanierung der Infrastruktur.
- Sondervermögen werden hauptsächlich durch Kredite finanziert und könnten als "Sonderschulden" bezeichnet werden.
- Das neue Sondervermögen soll über Bundesanleihen finanziert werden, die an der Börse handelbar sind.
- Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 110 des Grundgesetzes und Paragraf 26 der Bundeshaushaltsordnung.
- Beispiele für frühere Sondervermögen sind der WSF-Corona und der Bundeswehr-Fonds von 2022.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In Berlin wird derzeit von einem Sondervermögen gesprochen. CDU und SPD wollen ein Sondervermögen für die Instandsetzung der Infrastruktur mit 500 Milliarden Euro schaffen. Wo kommt das Geld her? Wie wird das Sondervermögen finanziert? Welche Sondervermögen gab es in der Vergangenheit? Und wie sieht die rechtliche Grundlage aus? Hier gibt es Antworten auf diese Fragen.
Sondervermögen - Wo kommt das Geld her?
Sondervermögen haben in der Haushaltswirtschaft des Bundes eine erhebliche Bedeutung. In einem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2023 heißt es: "Ihr finanzieller Umfang beträgt insgesamt rund 869 Mrd. Euro – alleine für die aktuell bestehenden größeren Sondervermögen." Der absolute Großteil dieser Sondervermögen ist kreditfinanziert. Laut Bundesrechnungshof wäre es deshalb "zutreffender, von „Sonderschulden“ als von Sondervermögen zu sprechen." Das aktuell diskutierte Sondervermögen soll über Bundesanleihen finanziert werden. Bundesanleihen sind Bundeswertpapiere und können an der Börse gehandelt werden. Wer eine Bundesanleihe kauft, leiht dem Staat für einen vorab definierten Zeitraum Geld. Im Dezember 2024 lag die Rendite deutscher Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit bei durchschnittlich etwa 2,22 Prozent.
Wie sieht die rechtliche Grundlage für Sondervermögen aus?
Die Aufnahme von Sondervermögen in Deutschland sind im Grundgesetz Artikel 110 und in der Bundeshaushaltsordnung im Paragrafen 26 geregelt.
Wie wird ein Sondervermögen beschlossen?
Das aktuell diskutierte Sondervermögen von 500 Milliarden Euro sol im Grundgesetz verankert werden. Dann kann man es dort von der Schuldenbremse ausnehmen, die die Kreditaufnahme eigentlich auf einen geringen Betrag beschränkt. Eine solche Grundgesetzänderung ist mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag möglich.
Welche Sondervermögen gab es bereits in Deutschland?
Insgesamt gab es in Deutschland schon etliche Sondervermögen. Welche das sind/waren, zeigt diese Liste des Bundesrechnungshofes:
- WSF-Energiekrise - 2022
- Bundeswehr - 2022
- Aufbauhilfe 2021 - 2021
- WSF-Corona - 2020
- Kinderganztagsbetreuung - 2020
- Digitale Infrastruktur - 2018
- Kommunalinvestitionsförderungsfonds - 2015
- Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation - 2013
- Aufbauhilfe - 2013
- KTF - 2011
- Restrukturierungsfonds (RSF) - 2010
- Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere - 2009
- Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) - 2009
- Finanzmarkstabilisierungsfonds (FMS) - 2008
- Versorgungsfonds des Bundes - 2007
- Kinderbetreuungsausbau - 2007
- Zweckvermögen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank - 1952/2005
- Deutscher Binnenschifffahrtsfonds - 2002
- Versorgungsrücklage des Bundes - 1999
- Klärschlamm-Entschädigungsfonds - 1999
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der KfW - 1998
- Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz - 1996
- Bundeseisenbahnvermögen - 1994
- Entschädigungsfonds - 1994
- Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - 1988
- Revolvingfonds - 1974
- ERP-Sondervermögen - 1953
- Zweckvermögen bei der Deutschen Postbank AG - 1953
- Treuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau - 1951
