Volkstrauertag: Was in Berlin und Brandenburg erlaubt und was verboten ist

Heute ist Volkstrauertag. Was in Berlin und Brandenburg heute erlaubt und was verboten ist – eine Übersicht. Im Bild: Prinz Charles (l), seine Ehefrau Camilla (2.v.r.), Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und seiner Frau Elke Büdenbender stehen bei einer Kranzniederlegung zum Volkstrauertag in der Neuen Wache Berlin.
Odd Andersen/dpa- Volkstrauertag 2024: Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt in Deutschland.
- Brandenburger Regeln: Verbot von Tanzveranstaltungen und Waschanlagenbetrieb (4-24 Uhr).
- Berliner Regeln: Tanzveranstaltungen ab 21 Uhr erlaubt, Sportveranstaltungen mit Musik/Ausschank verboten.
- Zentrale Gedenkstunde im Bundestag, Kranzniederlegung in der Neuen Wache Berlin.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Volkstrauertag ist ein Feiertag in Deutschland, an dem in jedem Jahr, so auch 2024, an die Opfer von Gewalt und Krieg erinnert und gedacht wird.
Alles Wichtige zum Volkstrauertag 2024, welche Regeln in Brandenburg und Berlin gelten und welche Unterschiede es zum Totensonntag gibt.
Übersicht:
- Volkstrauertag 2024: Was man zum heutigen Tag wissen muss
- Volkstrauertag in Brandenburg und Berlin: Das sind die Regeln
Volkstrauertag 2024: Was man zum heutigen Tag wissen muss
Der Volkstrauertag gehört – neben Karfreitag und Totensonntag – zu den sogenannten „stillen Tagen“.
Das Datum ist seit 1952 klar festgelegt: Der Volkstrauertag liegt immer zwei Sonntage vor dem ersten Adventswochenende und somit eine Woche vor dem Totensonntag.
Allerdings wurde der Tag schon drei Jahrzehnte früher, im Jahr 1922, erstmals begangen und diente ursprünglich der Erinnerung an die gefallenen Soldaten im 1. Weltkrieg.
Im Bundestag findet in jedem Jahr eine zentrale Gedenkstunde zum Volkstrauertag statt. Teil der Gedenkstunde sind, neben einer Rede des Bundespräsidenten, auch das Spielen der deutschen Nationalhymne sowie des Liedes „Der gute Kamerad“.
In Berlin werden darüber hinaus am Volkstrauertag durch den Bundespräsidenten und die Repräsentanten der anderen Verfassungsorgane des Bundes Kränze an der Neuen Wache in Berlin-Mitte niedergelegt.
Das klassizistische Bauwerk von Karl Friedrich Schinkel gilt als zentrale Gedenkstätte der Bundesrepublik und, so Helmut Kohl in seiner Rede zur Eröffnung der Gedenkstätte im Jahr 1993, als „Ort der Erinnerung und des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.“
Im letzten Jahr legten neben Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier auch die Kronprinzessin Victoria von Schweden, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Aydan Özoğuz (in Vertretung der Präsidentin des Deutschen Bundestages), die Präsidentin des Bundesrates Manuela Schwesig, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth sowie der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, (in Vertretung des Bundeskanzlers) an der Zeremonie in der Neuen Wache Kränze nieder.

Boris Pistorius (SPD, l-r), Bundesminister der Verteidigung, Aydan Özoguz, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Kronprinzessin Victoria von Schweden, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, und Stephan Harbarth, Präsident vom Bundesverfassungsgericht stehen bei der Kranzniederlegung zum Volkstrauertag in der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Christophe Gateau/dpaVolkstrauertag in Brandenburg: das sind die Regeln
In Brandenburg sind am Volkstrauertag folgende Dinge verboten:
- öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank– und Speisebetrieb hinausgehen, von 4 Uhr morgens bis 24 Uhr in der Nacht auf den folgenden Montag
- der Betrieb automatischer oder Selbst-Waschanlagen während der Hauptzeit der Gottesdienste (von 6 bis 11 Uhr), wenn sich diese in der Nähe von Kirchen befinden
Nachlesen kann man diese Regelungen im Brandenburger Gesetz über die Sonn- und Feiertage.
Volkstrauertag in Berlin: was erlaubt und was verboten ist
In der Hauptstadt regelt die Berliner Feiertagsschutz-Verordnung (FSchVO), dass an religiösen Feiertagen Veranstaltungen sowie Handlungen verboten sind, „durch die der Gottesdienst oder andere religiöse Feiern in Kirchen, Moscheen, Synagogen und den entsprechenden Baulichkeiten anderer Religionsgesellschaften unmittelbar gestört werden.“
In Brandenburg sind am Volkstrauertag zwischen 4 und 24 Uhr alle Tanzveranstaltungen und ähnliches verboten, in Berlin sind die Regeln nicht ganz so streng. Hier darf man derartige Veranstaltungen bereits ab 21 Uhr des Volkstrauertages wieder durchführen.
Im Unterschied zu Brandenburg sind an diesem Tag allerdings in Berlin auch alle Sportveranstaltungen verboten, die mit Musik oder Ausschank in Verbindung stehen.


